Full text: Die Geschichte in tabellarischer Übersicht

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b) Einsetzung des Reichskammergerichts in Frankfurt a. M., 
(1497 Worms, 1530 Speier, 1689 Wetzlar). Der Vor¬ 
sitzende wird vom Kaiser, die 16 Beisitzer werden von den 
Ständen ernannt und zwar zur Hälfte aus Gelehrten 
des römischen Rechts und zur Hälfte aus ritter¬ 
mäßigen Leuten. Seitdem schwindet das Volksgerichts¬ 
wesen. 
c) Einrichtung von 6 Kreisen, die später (1512) auf 10 
erhöht werden, mit Kreishauptleuten (größerenFürsten) 
an der Spitze, zur Aufrechterhaltung des Landfriedens 
und Ausführung der Urteile des Reichskammergerichts. 
Die Kreise sind: 
1. der österreichische (die habsburgischen Länder 
außer Böhmen, Mähren, Schlesien); 
2. der bayrische (Bayern und Erzbistum Salzburg); 
3. der schwäbische (Württemberg, Baden); 
4. der fränkische (Ansbach, Bayreuth, Bistum 
Würzburg); 
5. der oberrheinische (Elsaß, Lothringen, Hessen); 
6. der kurrheinische (Mainz, Trier, Köln, Pfalz); 
7. der westfälische (Jülich, Kleve, Mark u. s. w., 
Bistum Münster); 
8. der niedersächsische (Braunschweig- Lüneburg, 
Holstein, Mecklenburg, Erzbistümer Magdeburg, 
Bremen, die Hansastädte Lübeck, Hamburg, Bremen); 
9. der obersächsische (Kursachsen, Thüringen, Bran¬ 
denburg, Pommern); 
10. der buraundische (Niederlande und die Frei¬ 
grafschaft). 
d) Die direkte Reichseinkommensteuer des „gemeinen 
Pfennigs", die für das Reichsheer verwandt werden soll, 
erweist sich als nicht durchführbar, es wird daher später 
die Matrikel eingeführt, wonach die Reichsstände nach 
ihrer Größe zu einer bestimmten Truppenzahl veranschlagt 
werden. 
2. Äußeres. Frankreich gegenüber wahrt Maximilian seine 
Rechte auf die burgundische Herrschaft und hält die des 
Reiches in Italien aufrecht, wo Frankreich Ansprüche auf 
Mailand und Neapel erhebt und Venedig eine gefähr¬ 
liche Macht erlangt. Mailand geht (1515) nach dem Siege 
des französischen Königs Franz I. bei Marignano (bei 
Mailand) an Frankreich verloren. 
Der Wunsch seines Lebens, ein Krieg gegen die Türken, 
wird ihm durch die Abneigung der Päpste nicht erfüllt.
	        
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