Full text: Quellenlesebuch für den Geschichtsunterricht

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202. Die Erwerbung Helgolands. 
feierlich und für alle Zeiten von Helgoland uud dessen Zubehörungen Besitz 
ergreife, vertraue Ich dem bewährten Sinn aller Helgoländer, die von jetzt ; 
an Deutsche sein wollen, daß sie Mir und dem Vaterlande in unverbrüchlicher 
Treue zugethan bleiben werden. Dagegen sichere Ich Euch, sowie Euern 
Rechten Meinen Schutz uud Meine Fürsorge zu. Ich werde Sorge dafür 
tragen, daß Recht uud Gerechtigkeit unter Euch unparteiisch gepflegt werden 
und Eure heimischen Gesetze uud Gewohuheiteu, soweit möglich, unverändert 
fortbestehen. Eine wohlwollende uud umsichtige Verwaltung wird auch iu 
Zukuuft bestrebt sein, Eure Wohlfahrt zu fördern und das wirtschaftliche Ge¬ 
deihen der Insel zu heben. Um Euch deu Übergang in die neuen Verhältnisse 
zu erleichtern, soll das jetzt lebeiche Geschlecht von der Erfüllung der all¬ 
gemeinen Wehrpflicht im Heer und iji der Flotte befreit bleiben. Auf eine 
Reihe von Jahren wird an dem auf »er Insel geltenden Zollverzeichnis nichts 
geändert werden. Alle Vermögensrechte, welche Privatpersonen oder Körper¬ 
schaften der Königlich britischen Regierung gegenüber in Helgoland erworben 
haben, bleiben in Geltung. Die diesen Rechten entsprechenden Verpflichtungen 
werden vou Mir und Meiner Regierung erfüllt werden. Der Bewahrung 
Eures väterlichen Glaubens, der Pflege Eurer Kirche und Schule wird Meine 
besondere Aufmerksamkeit gewidmet sein. Mit Genugthuung nehme Ich Hel¬ 
goland in den Kranz der deutschen Inseln wieder aus, welcher die vaterländische 
Küste umsäumt. Möge die Rückkehr zu Deutschland, die Teilnahme an seinem 
Ruhme, seiner Unabhängigkeit und Freiheit Euch und Euren Nachkommen zu 
stetem Segen gereichen! 
Das walte Gott! 
Gegeben Helgoland den 10. August 1890. 
Wilhelm1 I. R. 
von Eaprivi. 
Druck von Hermann Beyer & Söhne in Langensalza-
	        
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