168
202. Die Erwerbung Helgolands.
feierlich und für alle Zeiten von Helgoland uud dessen Zubehörungen Besitz
ergreife, vertraue Ich dem bewährten Sinn aller Helgoländer, die von jetzt ;
an Deutsche sein wollen, daß sie Mir und dem Vaterlande in unverbrüchlicher
Treue zugethan bleiben werden. Dagegen sichere Ich Euch, sowie Euern
Rechten Meinen Schutz uud Meine Fürsorge zu. Ich werde Sorge dafür
tragen, daß Recht uud Gerechtigkeit unter Euch unparteiisch gepflegt werden
und Eure heimischen Gesetze uud Gewohuheiteu, soweit möglich, unverändert
fortbestehen. Eine wohlwollende uud umsichtige Verwaltung wird auch iu
Zukuuft bestrebt sein, Eure Wohlfahrt zu fördern und das wirtschaftliche Ge¬
deihen der Insel zu heben. Um Euch deu Übergang in die neuen Verhältnisse
zu erleichtern, soll das jetzt lebeiche Geschlecht von der Erfüllung der all¬
gemeinen Wehrpflicht im Heer und iji der Flotte befreit bleiben. Auf eine
Reihe von Jahren wird an dem auf »er Insel geltenden Zollverzeichnis nichts
geändert werden. Alle Vermögensrechte, welche Privatpersonen oder Körper¬
schaften der Königlich britischen Regierung gegenüber in Helgoland erworben
haben, bleiben in Geltung. Die diesen Rechten entsprechenden Verpflichtungen
werden vou Mir und Meiner Regierung erfüllt werden. Der Bewahrung
Eures väterlichen Glaubens, der Pflege Eurer Kirche und Schule wird Meine
besondere Aufmerksamkeit gewidmet sein. Mit Genugthuung nehme Ich Hel¬
goland in den Kranz der deutschen Inseln wieder aus, welcher die vaterländische
Küste umsäumt. Möge die Rückkehr zu Deutschland, die Teilnahme an seinem
Ruhme, seiner Unabhängigkeit und Freiheit Euch und Euren Nachkommen zu
stetem Segen gereichen!
Das walte Gott!
Gegeben Helgoland den 10. August 1890.
Wilhelm1 I. R.
von Eaprivi.
Druck von Hermann Beyer & Söhne in Langensalza-