182
Zeugnisse zum deutschen Ausstieg. V/1815 —1880
Das Orchester war demnach, ohne es zu verdecken, in eine
solche Tiefe zu verlegen, daß der Zuschauer über dasselbe hin-
weg unmittelbar auf die Bühne blickte; hiermit war sofort ent-
schieden, daß die Plätze der Zuschauer nur in einer gleichmäßig
aufsteigenden Reihe von Sitzen bestehen konnten, deren schließ-
liche Höhe einzig durch die Möglichkeit, von hier aus das sze-
nische Bild noch deutlich wahrnehmen zu können, seine Bestim-
mung erhalten mußte. Das ganze System unserer Logenränge
war daher ausgeschlossen, weil von ihrer sogleich an den Seiten-
wänden beginnenden Erhöhung aus der Einblick in das Or-
chester nicht zu versperren gewesen wäre. Somit gewann die
Aufstellung unserer Sitzreihen den Charakter der Anordnung
des antiken Amphitheaters ; nur konnte von einer wirklichen
Ausführung der nach den beiden Seiten weit sich vorstreckenden
Form des Amphitheaters, wodurch es zu einem sogar über-
schrittenen Halbkreise ward, nicht die Rede sein, weil nicht mehr
der von ihm großenteils umschlossene Chor in der Orchestra 2),
sondern die den griechischen Zuschauern nur in einer hervor-
springenden Fläche gezeigte, von uns aber in ihrer vollen Tiefe
benutzte Szene3) das zur deutlichen Übersicht darzubietende Ob-
jekt ausmacht.
5 / Öffentliches Leben, Politik, Wirtschast.
D.^A. Die karlsbader Beschlüsse [20. September 1819].
31' 29 Gegen den Mißbrauch der Presse.
§ 1. Solange der gegenwärtige Beschluß in Kraft bleiben
wird, dürfen Schriften, die in der Form täglicher Blätter oder
heftweise erscheinen, desgleichen solche, die nicht über zwanzig
1) griech, — „Rundtheaters" (in Wirklichkeit fehlte an dem vollen
Rund etwa die knappe Hälfte).
2) Der fast kreisrunde Platz, auf dem der Chor auftrat, vor der
untersten Zuschauerreihe.
3) Die hinter der Orchejtra sich erhebende Bühne.