Object: Illustriertes Realienbuch

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von 1025 an eine gemeinsame Herrschaft, und Ludwig der Bärtige 
ward 1039 der erste erbliche Landgraf von Hessen und Thüringen. 
Die Trennung dieser beiden Länder erfolgte 1247, als mit Heinrich 
Raspe der Mannesstamm der Grafen von Thüringen ansgestorben war. 
In den darauf folgenden, lange dauernden Erbschafts-Streitigkeiten 
wurde endlich einer thüringischen Prinzessin, welche mit dem Herzog 
Heinrich von Brabant vermählt war, als Erbteil die Landgrafschaft 
Hessen für ihren dreijährigen Sohn, Heinrich das Kind, zugesprochen, 
welcher 1292 als Heinrich I. den Titel Landgraf von Hessen an¬ 
nahm und Kassel zu seiner Residenz machte. Er ist der Stammvater 
des heutigen Großherzoglichen Hauses. 
Keiner unter seinen Nachfolgern erlangte jedoch eine größere Be¬ 
rühmtheit als Philipp der Großmütige. 
Zu Marburg 1504 geboren, wurde der durch glänzende Geistesgaben her¬ 
vorragende junge Fürst schon im 14. Jahre für volljährig erklärt. Seine sieg¬ 
reichen Kämpfe gegen den gewaltigen Ritter Franz von Sickingen und gegen 
den Bauernfeldmarschall Thomas Münzer bei Frankenhausen lenkten schon frühe 
die allgemeine Aufmerksamkeit auf ihn. Mit stattlichem Gefolge erschien er 1521 
auf dem Reichstage zu Worms. Durch die Landessynode zu Homburg 1526 
führte er die Reformation in seinem Lande ein; 1527 gründete er die Universität 
Marburg. Den aus seinem Lande vertriebenen Herzog Ulrich von Württemberg, 
den er längere Zeit auf dem Alsbacher und Auerbacher Schlosse verbarg, führte 
er in uneigennützigster Weise auf den Thron zurück und erwarb sich dadurch 
den Namen „Der Großmütige". Als Karl V. sich mit Waffengewalt gegen den 
Schmalkaldischen Bund wandte und den Kurfürsten von Sachsen gefangen nahm, 
mußte auch Philipp sich unterwerfen und wurde 5 Jahre lang m schmachvoller 
Gefangenschaft gehalten, bis ihn 1552 sein Schwiegersohn Moritz von Sachsen 
befreite. Das Standbild Philipps d. Gr. hat an dem Luthermonumente in 
Worms neben Kurfürst Friedrich dem Weisen einen Ehrenplatz erhalten. 
3. Kegrirndirrrg -er Hessen-Darmstädter Kirne. 
Nach dem Tode Philipps d. Gr. 1567 teilten sich seine vier Söhne 
in die Landgrafschaft. Wilhelm erhielt etwa die Hälfte des Landes, 
nämlich Niederhesfen, die Grafschaft Ziegenhain und einen Teil von 
Schmalkalden mit der Hauptstadt Kassel; Ludwig Oberhessen und 
die Grafschaft Nidda mit Marburg; Philipp die Niedergrafschaft 
Katzenellenbogen mit Rheinfels und St. Goar; Georg Oberkatzen¬ 
ellenbogen mit Darmstadt. Auf diese Weise wurde Landgraf Georg I., 
der Fromme, 1567—1596, Begründer der Hesfen-Darmstüdter Linie. 
Sein Erbteil betrug nur 1ls der hessischen Stammlande und war da¬ 
mals am wenigsten bevölkert, aber fein Vater hatte die Hoffnung aus¬ 
gesprochen, „daß Georg als guter Haushalter mit Wenigem auskommen 
und feinen Besitz durch gute Wirtschaft verbessern würde". Und der 
Sohn erfüllte glänzend die Hoffnungen des Vaters. Nach dem Tode 
seiner Brüder Philipp (1583) und Ludwig (1604) fiel der größte Teil 
von Oberhessen nebst Hessen-Homburg an sein Haus, so daß Hessen 
zu jener Zeit nur in zwei Linien, nämlich in die von Hessen-Kassel 
und in die von Hessen-Darmstadt geteilt war. 
Unter der segensreichen Regierung Georgs I. erblühte Hessen immer mehr. 
Wein- und Seidenbau; Schulen und Kirchen; Entwässerung des Riedes durch
	        
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