Full text: Belehrungen über wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen

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Vierzehntes Kapitel. 
Vierzehntes Kapitel. 
Die Hohenzollern uud ihre Fürsorge für die allgemeine 
Wohlfahrt. 
Die Hohenzollern, vielleicht in Graubünden entsprossen, in 
Schwaben Grafen, in Franken Burggrafen von Nürnberg, in Branden¬ 
burg Markgrafen und Kurfürsten, in (Ost-)Preufsen Könige, somit 
Ober-, Mittel- und Norddeutschland gleich zugehörig, haben wie 
selten ein Herrschergeschlecht ihren Staat selbst geschaffen und 
tragen nach natürlichem und geschichtlichem Entwicklungsgesetz 
mit Recht ihre Königs- und die deutsche Kaiserkrone. Ihre Thätig- 
keit auf dem Gebiete der Volkswohlfahrt war vor allem in den 
letzten drei Jahrhunderten bedeutend. 
I. Der Grofse1) Kurfürst. 
Seinem Grofsvater Johann Sigismund ähnlich an Umsicht, 
Kraft, Entschlossenheit, aber in höherer Potenz als derselbe mit 
diesen Eigenschaften ausgerüstet, bewahrt er sich die Elastizität 
und Ausdauer des Geistes und Körpers, indem er sich vor jeglichem 
Laster behütet; wie Demosthenes von Jugend an an nichts denkt 
als an Bestrafung seiner schlimmen Vormünder und sich zu diesem 
Behufe zum Redner ausbildet, so lernt er, der dereinst sein Land 
aus dem Zustand, in den es Schweden und Kaiserliche gebracht, 
wieder emporheben will, in den Niederlanden durch eigene Wahr¬ 
nehmung erkennen, was ein kleiner, aber thatkräftiger Staat ver- 
mag, dafs Religionsfreiheit und Religionsfriede, Blüte von Handel, 
Industrie und Ackerbau, sowie des Kolonialwesens zur allgemeinen 
Wohlfahrt notwendig sind. Die mangelnde Stetigkeit mancherlei 
Art in den Generalstaaten wurde, wie er an Frankreich sah, 
durch die alles zusammenfassende, einheitliche, stets in gleichem 
.Geiste geleitete absolute Monarchie vermieden. 
A. Zustand Brandenburg-Preufsens 1640. 
a. Die nur durch Personal-Union zusammengehaltenen Lande, die 
Kurmark, die Neumark, Cleve, Mark und Ravensberg, Ost- 
preufsen, seit 1648 (rsp. 1680) Magdeburg, Halberstadt, Minden, 
Hinterpommern und Cammin stellten jedes einen selbständigen 
Staat dar (8), der unter dem gemeinsamen Oberhaupte ständisch 
regiert wurde. Am gröfsten war die Macht der Stände (Adel 
und bevorrechtete Städte) im Herzogtum Preufsen. Dazu kam, 
1) Der grofse Kurfürst würde so viel als der lange Kurfürst bedeuten.
	        
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