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Vierzehntes Kapitel.
Vierzehntes Kapitel.
Die Hohenzollern uud ihre Fürsorge für die allgemeine
Wohlfahrt.
Die Hohenzollern, vielleicht in Graubünden entsprossen, in
Schwaben Grafen, in Franken Burggrafen von Nürnberg, in Branden¬
burg Markgrafen und Kurfürsten, in (Ost-)Preufsen Könige, somit
Ober-, Mittel- und Norddeutschland gleich zugehörig, haben wie
selten ein Herrschergeschlecht ihren Staat selbst geschaffen und
tragen nach natürlichem und geschichtlichem Entwicklungsgesetz
mit Recht ihre Königs- und die deutsche Kaiserkrone. Ihre Thätig-
keit auf dem Gebiete der Volkswohlfahrt war vor allem in den
letzten drei Jahrhunderten bedeutend.
I. Der Grofse1) Kurfürst.
Seinem Grofsvater Johann Sigismund ähnlich an Umsicht,
Kraft, Entschlossenheit, aber in höherer Potenz als derselbe mit
diesen Eigenschaften ausgerüstet, bewahrt er sich die Elastizität
und Ausdauer des Geistes und Körpers, indem er sich vor jeglichem
Laster behütet; wie Demosthenes von Jugend an an nichts denkt
als an Bestrafung seiner schlimmen Vormünder und sich zu diesem
Behufe zum Redner ausbildet, so lernt er, der dereinst sein Land
aus dem Zustand, in den es Schweden und Kaiserliche gebracht,
wieder emporheben will, in den Niederlanden durch eigene Wahr¬
nehmung erkennen, was ein kleiner, aber thatkräftiger Staat ver-
mag, dafs Religionsfreiheit und Religionsfriede, Blüte von Handel,
Industrie und Ackerbau, sowie des Kolonialwesens zur allgemeinen
Wohlfahrt notwendig sind. Die mangelnde Stetigkeit mancherlei
Art in den Generalstaaten wurde, wie er an Frankreich sah,
durch die alles zusammenfassende, einheitliche, stets in gleichem
.Geiste geleitete absolute Monarchie vermieden.
A. Zustand Brandenburg-Preufsens 1640.
a. Die nur durch Personal-Union zusammengehaltenen Lande, die
Kurmark, die Neumark, Cleve, Mark und Ravensberg, Ost-
preufsen, seit 1648 (rsp. 1680) Magdeburg, Halberstadt, Minden,
Hinterpommern und Cammin stellten jedes einen selbständigen
Staat dar (8), der unter dem gemeinsamen Oberhaupte ständisch
regiert wurde. Am gröfsten war die Macht der Stände (Adel
und bevorrechtete Städte) im Herzogtum Preufsen. Dazu kam,
1) Der grofse Kurfürst würde so viel als der lange Kurfürst bedeuten.