Die Hohenzollern u. ihre Fürsorge f. d. allg. Wohlfahrt. 337
dann kann er den Kampf für König und Vaterland nicht für
etwas so Heiliges und Unerläfsliches halten, dafs alles andere ihm
nachstehe. Drittens wird der allgemeine Heerbann das wirk¬
samste Mittel sein, die Nation zu der vollen Überzeugung zu
bringen, dafs es die Pflicht jedes Unterthanen ohne Ausnahme
sei, sein Leben für seinen König und sein Vaterland einzusetzeu.
Je mehr und je schneller diese Überzeugung bei dem Volke
lebendig wird, um so mehr und um so eher wird der Zwang
durch freiwillige Feststellung entbehrlich werden. Viertens die¬
jenigen, welche jetzt von dem Militärdienst eximiert sind, scheinen
uns hier keine Rücksicht zu verdienen, und in Rücksicht dieser
könnten doch nur allein noch vorbereitende Mafsregeln getroffen
werden, die alle ändern gewinnen. Die Eximierten sind in Be¬
ziehung auf Landesverteidigung jetzt als nicht existierend zu be¬
trachten; ihre diesfälligen Wünsche haben daher keinen Wert,
und jede andere Rücksicht scheint uns weichen zu müssen, sobald
von der Vaterlandsverteidigung die Rede ist.
v. Scharnhorst. Schön. Gr. v. Lottum. v. Boguslawski.
v. Massenbach. Ribbentrop. v. Bojen.
Edikt, den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch
des Grundeigentums, sowie die persönlichen Verhält¬
nisse der Landbewohner betreffend.1) 1807.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
Preufsen u. s. w. u. s. w.
thun kund und fügen hiermit zu wissen: Nach eingetretenem
Frieden hat Uns die Vorsorge für den gesunkenen Wohlstand
Unserer getreuen Unterthanen, dessen baldigste Wiederherstellung
und möglichste Erhöhung vor allem beschäftigt. Wir haben hierbei
erwogen, dafs es bei der allgemeinen Not die uns zu Gebote
stehenden Mittel übersteige, jedem einzelnen Hilfe zu verschaffen,
ohne den Zweck erfüllen zu können, und dafs es ebensowohl den
unerläfslichen Forderungen der Gerechtigkeit, als den Grundsätzen
einer wohlgeordneten Staats Wirtschaft gemäfs sei, alles zu ent¬
fernen, was den einzelnen bisher hinderte, den Wohlstand zu er¬
langen, den er nach dem Mafs seiner Kräfte zu erreichen fähig war.
Wir haben ferner erwogen, dafs die vorhandenen Beschränkungen
teils in Besitz und Genufs des Grundeigentums, teils in den per-
1) Pertz, Das Leben des Ministers Freiherrn vom Stein, II, 23. Bei
Zurbonsen, Quellenbuch zur brandenburgisch-preufsischen Geschichte,
S. 274 ff.
Sclienk, Belehrungen.
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