Full text: Staat und Verwaltung in der römischen Kaiserzeit (H. 13)

Befugnisse 11 
Senat hörte mit der Strenge des Sensors zu. So setzten sich mehr die wür¬ 
digen als die begünstigten Bewerber durch. Dieser Gang der Wahl ist jetzt 
durch unmäßige Begünstigung gestört worden, und man hat seine Zuflucht 
zu geheimer Abstimmung genommen, die neu und unerwartet kam. Doch 
fürchte ich, es möchten im Lause der Zeit aus diesem Heilmittel neue Schwie¬ 
rigkeiten erwachsen. Denn es ist zu befürchten, daß bei geheimer Abstim¬ 
mung Dreistigkeiten vorkommen. 
Doch ich urteile zu schnell über Dinge, die in der Zukunft liegen: zu¬ 
nächst werden wir hoffentlich durch die geheime Abstimmung die Beamten 
bekommen, die am meisten verdienen, es zu werden." 
Tacitus, histor.1,47: „Dem ©tho werden vom Senat die tribunizische 
Gewalt und der Name Ruguftus und alle (Ehren der Kaiser zugesprochen." 
Biographie des Hadrian 6: „In seinem Schreiben an den Senat bat 
Hadrian um Verzeihung dafür, daß er über feine (Ernennung dem Senat 
kein Bestimmungsrecht habe verstatten können; er sei von seinen Soldaten 
zu früh zum Imperator ausgerufen worden, da ja ein Staat ohne Herrscher 
nicht bestehen könne." 
Bio 71,24: „nachdem Lassius eine offene Revolte gegen mich eröffnet 
hat," sagt Markus zu feinem Heere, „wünschte ich, daß zwischen mir und 
ihm die Soldaten oder der Senat entscheidet." 
Herodian 2,12: „AIs der Senat den Julian in feiger Verzweiflung 
und ratlos sah, setzte er ihn ab und bestätigte den Septimius Severus." 
c) Anteil an der Rechtspflege. 
a) Instanz für Berufungen. Tacitus, ann. 14,2s: „Nero steigerte 
das Ansehen des Senates dadurch, daß er bestimmte, daß, wer im Zivil» 
prozeß Berufung beim Senat einlege, bei Mißbrauch derselben Geldstrafe 
sich aussetze wie die, die beim Kaiser ihre Berufung vorbrächten." 
Tacitus, ann. 13,14 erklärt Nero als Regierungsgrundsatz: „er wolle 
keineswegs alle Angelegenheiten selbst entscheiden, um nicht eine Machtstelle 
im Staate zu mächtig werden zu lassen. Der Senat solle feine alten Be¬ 
fugnisse behalten: an die Konsuln sollten die Berufungen aus Italien und 
den Senatsprovinzen gelangen; jene sollten sie dann vor den Senat bringen, 
während er die der Kaiserlichen Provinzen erledigen werde." 
ß) Totengericht gegen den Kaiser. „Als der Senat die Verurtei¬ 
lung des Gedächtnisses des Gaius (Taligula) beschließen wollte, erhob Clau¬ 
dius dagegen (Einspruch. Doch ließ er seine Bildnisse in einer Nacht sämt¬ 
lich beseitigen. Darum steht sein Harne nicht in dem Verzeichnis der Kaiser, 
deren wir im Lid und bei der Leistung von Gelübden (Erwähnung tun, wie 
auch der des lEiberius nicht. Auch ließ er zu, daß die von Gaius einge¬ 
führten Steuern und alles andere, das Tadel verdiente, abgeschafft würde" 
(Bio 60,4).
	        
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