1. Zeitalter der Reformation und der großen Religionskämpfe. 33
Zwingli fällt im Kampfe gegen die katholischen Urkantone (bei
Kappel).
1533 Religionsfriede von Nürnberg: „Keiner soll den andern des
Glaubens wegen vergewaltigen."
1535 Das Wiedertäuferreich in Münster unter Jan von Leyden.
Der Kaiser unternimmt einen glänzenden Zug nach Tunis und
6 Jahre später eine unglückliche Meerfahrt gegen die algerischen
Korsaren.
Kalvin (geb. 1509 in der Picardie) beginnt (1536) seine refor-
matorische Tätigkeit in Genf, wo er einen Religionsstaat einrichtet.
Hauptunterschiede von Luther: Abendmahls- und Prädestinationslehre.
Der Katholizismus wird den Reformationsparteien gegenüber
gefestigt durch:
1540 a) Die Stiftung des „Ordens der Gesellschaft Jesu"
durch Ignatius von Loyola. Franz Xaver, der Apostel
Japans. (Aufhebung des Ordens 1773, Erneuerung 1814).
1545—63 b) Das Konzil von Trient, welches die Einheit der
katholischen Kirche stärkt durch bestimmte Fassung des
Lehrbegriffs, Kräftigung der Hierarchie und Kirchenzucht,
Hebung von Predigt und Unterricht.
1546 Luther stirbt, 63 I. alt, in Eisleben (bestattet in Wittenberg).
1546-47 Der schmalkaldische Krieg.
Karl V. unterwirft die süddeutschen Protestanten, siegt über den
Kurfürsten von Sachsen bei Mühlberg an der Elbe und nimmt
ihn sowie den Landgrafen (Philipp) von Hessen gefangen. — Herzog
Moritz von Sachsen, aus der albertinischen Linie, erhält Kursachsen,
während für die abgesetzte ernestinische später die thüringischen
Herzogtümer gebildet werden.
1548 Das Augsburger Interim: der Kaiser gestattet seinerseits den
Protestanten Laienkelch und Priesterehe (vgl. Husiten).
1552 Moritz von Sachsen fällt vom Kaiser ab, verbündet sich mit
Frankreich, welchem die Stifter Metz, Toul und Verdun über¬
lassen werden, und zwingt Karl zu dem
Vertrag von Passau: ein Reichstag soll die kirchlichen Fragen
entscheiden. — Karl belagert vergeblich Metz.
1555 Der Augsburger Religionsfriede. Die Anhänger der Augs¬
burgischen Konfession erhalten Gleichberechtigung mit den Katholiken.
„Cuius regio, eius religio.“ Das Normaljahr 1552. Der „geist¬
liche Vorbehalt," von den Protestanten nicht anerkannt.
Die lutherische Lehre verbreitet sich auch in den germanischen
Ländern des Nordens, die kalvinistische (reformierte) in Frank¬
reich (Hugenotten), den Niederlanden, Schottland, die Lehre
Zwinglis bleibt auf die Schweiz beschränkt.
Zurbonsen, Geschichtstabellen. ^