Full text: Tabellarischer Leitfaden der Geschichte (Teil 5)

1. Zeitalter der Reformation und der großen Religionskämpfe. 37 
getrennt), beginnt aus politischen Absichten (auf die Ostseeküsten) 
sowie in protestantisch-kirchlichem Interesse in Deutschland den Krieg 
gegen den Kaiser. 
1631 Magdeburg von Tilly erstürmt. Furchtbarer Brand der Stadt 
(vgl. Moskau). 
Tilly wird von Gustav Adolf bei Breitenfeld (unweit 
Leipzig) geschlagen. 
Durch Bündnisse mit den protestantischen Fürsten itrtd Städten 
gestärkt, dringt der Schwedenkönig nach Süddeutschland (Bayern) 
vor; der meisterhafte Zug begründet namentlich seine Bedeutung 
als Heerführer. 
1632 Tilly wird in einer Niederlage bei Rain am Lech tätlich ver¬ 
wundet. Wallenstein, znm zweitenmal kaiserlicher Generalissimus, 
hält sich gegen Gustav Adolf im Lager vor Nürnberg. 
Gustav Adolf fällt, über Wallenstein siegend, bei Lützen 
(Prov. Sachsen): letzter ans dem Schlachtfelde gefallener König. — 
An seine Stelle tritt der schwedische Kanzler Oxenstierna. 
1634 Wallenstein, des Verrates verdächtig, wird zu Eger in 
Böhmen ermordet. — Die Kaiserlichen siegen bei Nördlingen 
in Bayern. 
1635 Kursachsen schließt mit dem Kaiser Frieden und Bündnis zu Prag 
gegen Bestätigung des Besitzes der seit 1627 eingezogenen geist¬ 
lichen Güter auf 40 Jahre. Die meisten protestantischen Stände 
treten dem Frieden bei. 
1635 -48 d) Ter schwedisch-französische Krieg: planlose Plünde- 
rungs- und Eroberungszüge. Das Kriegsglück schwankt (Wittstock, 
Jankau). Namhafte Feldherren: die Kaiserlichen Gallas, Jan von 
Werth; dieSchweden: Banär,Torstenson,Wrangel; die Franzosen: 
Turenne, Sonde; der Freibeuter Bernhard von Weimar. 
1637—57 Ferdinand III., Kaiser. 
1648 Der westfälische Friede (von Münster und Osnabrück), deutsches 
und europäisches Grundgesetz bis zur französischen Revolution. 
Bestimmungen: a) politische: Frankreich erwirbt das öster¬ 
reichische Elsaß, Schweden Vorpommern mit Rügen, die Stifter 
Bremen, Verden sowie Wismar in Mecklenburg. Als Entschädigung 
für das erbrechtlich beanspruchte Pommern erhält Brandenburg 
außer Hinterpommern die Stifter Magdeburg, Halberstadt, Minden 
und Kamin, b) staatsrechtliche: die Fürsten werden souverän; 
sie dürfen Krieg führen und Bündnisse eingehen außer zum Schaden 
des Reiches. Errichtung einer 8. (pfälzischen) Kur. Die Schweiz und 
die Niederlande werden als unabhängig anerkannt, e) religiöse: die 
Reformierten erhalten gleiche Rechte mit Katholiken und Protestanten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.