Allgemeiner frühester Brauch ist, das Wohnhaus als ein- 23
räunrig zu erstellen, so daß es zwischen seinen wänden und den
Sparren und dem Firste des Daches überhaupt keine Absperrung
gibt. Art dieser Linräurnigkeit, zufrühest bedingt durch das technische
Unvermögen größere und geteilte Räume herzustellen, hält man
lange fest, auch nachdem die Technik eine bessere geworden ist.
Heyne I. 25.
So entsteht das besondere wohn- und Schlafhaus, das Haus 24
für Frau und Kinder und das für die Repräsentation, das für Gäste
und das für die Dienerschaft, das für die Küche und das für die
Haushandmerl'er usw. L 36.
. . . Doch auch für deutsches Gebiet ist von alters her nur 25
das Dreschen im bedeckten Raume vorauszusetzen. i, 36.
Schöpfe oder Schuppen sind die kleinen Anbaue auf dem 26
Gehöft, gewöhnlich an einer oder zwei Seiten offen, für wagen,
Pflüge U. s. f. weinland 286.
... die Halle. Auch dieses Haus fällt bereits in die vor- 27
geschichtliche germanische Zeit, wie das gemeingermanische wort
dartut. Erhalten ist es später im Norden, wo es altnord, als holl,
agls. als heall gewöhnlich den Königssaal bezeichnet. Heyne 1. 37.
Selbst die Bank, die an der Außenwand angebracht ist und 28
auf der die Audienzsuchenden weilen, bis sie vorgelassen werden,
deutet darauf (daß nämlich die Halle oder der Saalbau ahd. sal
und sali, got. saljan — Herberge, den pflichten der Gastlichkeit
dient) hin. 1, 38.
Die flüchtigsten Bauten aber sind aus Astwerk und Reisern 29
hergestellt, . . . wie sie der Ärmere und der Unfreie auch auf längere
Dauer berechnet sich schuf. 1. 20.
3rt den ältesten germanischen Zeiten ist das Nutzvieh nur in 30
recht beschränkter weise auch Hausvieh, infoferne als sich sein Leben
zumeist im Freien, auf der weide abspielt, wie aber das wort
Stall, . . . ahd. mhd. stal, selbst schon gemeingermanisch ist und
auf das (Einstellen des Viehes hinweist, so hat von Urzeiten her bei
keiner Haushaltung eine Stelle innerhalb der Hofstatt gemangelt,
auf der man die für das Hauswesen am dringendsten benötigten
Tiere unterbrachte . . . Heyne II, 200.
Zwar ist hos etymologisch dunkel, aber der Umstand, daß es 31
im Altnordischen geradezu den geschützten (Drt eines Gottes, den
Tempel bezeichnet, . . . weist auf den ältesten Begriff des be¬
sonderem Schutze Dorbehaltenem und damit stimmt der Bedeutung
nach wiederum haus, das im Gotischen bezeichnenderweise auch