von Heinrich V. bis zu den Hohenstaufen.
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Rechten ausgestattete Geistlichkeit der Rathedralkirche) unter Mitwirkung der
höheren Geistlichkeit der Diözese und der Stiftsnnnisterialen." Bär III,
nützten das Wahlrecht aus im dynastischen Interesse. Schon darin
liegt, daß die Einbuße an Macht, welche das Königtum erlitt, nicht
dem papfttum sondern dem Fürstentum zugute kam. Zunächst
dem weltlichen, aber auch dem geistlichen: bei zweifelhaften Wahlen
war der König an das Gutachten der Metropoliten und der Kompro-
vinzialen gewiesen, nicht an das Urteil Roms: die geistlichen Fürsten,
nicht der Papst entschieden über den Eintritt in ihren Stand. Der
Wormser Friede war ein Werk der Fürsten und dem Fürstentum
ist sein Gewinn zugesallen. Denn er vollendete die Bildung der
bischöflichen Fürstenmacht. Hauck in, 923.
Am 23. XTTai U25 starb Heinrich V. an einem Krebs*199
leiden in Utrecht, 44 Jahre alt; in Speyer wurde er beigesetzt. Sein
Tod wurde von den Fürsten als Erlösung begrüßt; dem Volke da¬
gegen galt er nicht als gestorben: man erzählte, daß er sich in eine
wüste oder ein Kloster zurückgezogen habe. Gebhardt 1, 366.
So erlosch das s a I i f ch e Haus nach fast genau einem200
Jahrhundert, nachdem es Deutschland vier bedeutende Herrscher¬
individualitäten geschenkt hatte. . . . Man darf wohl behaupten,
daß kaum eine andere Dynastie des gesamten Mittelalters an echter
Herrscherbegabung mit den Saliern zu wetteifern vermag.
Harrtpe 83.
Heinrich . . . betrachtete seine Hessen, die staufisch er: Brüder201
Friedrich und Konrad, als die natürlichen Erben seiner Herrschast
wie des falschen Besitzes. 82.
Am meisten Aussicht aus die Nachfolge (im Reich) hatte der
Herzog Friedrich von Schwaben . . .; gegen ihn aber regte sich eine
starke Opposition, besonders des Klerus unter der Führung der Erz¬
bischöfe von Mainz und Köln, da man von ihm eine Fortsetzung
der verhaßten salischen Kirchenpolitik erwarten mußte.
Gebhardt I, 367.
Man wählte Lothar von Sachsen (U25—U37). . ♦ .
wichtig ist, daß er die Macht des welsenhauses dadurch vorbereitete,
daß er seine einzige Tochter und der einstige Erbin mit Heinrich dem
Stolzen . . . vermählte und daß er seinem Schwiegersöhne die Nach¬
solge im Herzogtum Sachsen sicherte, so daß in seiner Hand einst
die beiden größten Herzogtümer Sachsen und Bayern vereinigt
werden sollten, wichtiger noch ist, daß Lothar seine Blicke nach
Nord-Gsten wandte und die Ausdehnungsbestrebungen der beiden
ersten Sachsenkaiser wieder aufnahm. Linhart 38.