Full text: [H. 3, Teil 2] (H. 3, Teil 2)

historische Grundlagen. 
söhn1). Die Ministerialen bedurften zur Verlobung der Einwilligung 
ihres Herrn und daher nahmen die Lehen- und Landesherrn vielfach 
das Recht in Anspruch, auf die Verlobungen ihrer Vasallen einen 
Einfluß zu üben. Die Braut erhielt eine bestimmte Summe als 
141 Mitgift, der Bräutigam gab eine gleichgroße Summe als Wider¬ 
legung, worauf sie ein Nutzungsrecht hatte und überdem eine Morgen¬ 
gabe. (Siegfried schenkte der Kriemhilde den Nibelungenhort.) 
Zwischen Verlobung und Brautübergabe (Trauung) verfloß, 
wenn auch nicht regelmäßig, eine gewisse Zeit. Die Brautüber¬ 
gabe und Heimführung wird festlich gefeiert und eine hochgezit 
veranstaltet, wozu Verwandte und Freunde von nah und fern 
und allerlei fahrendes Volk, Spielleute und Gaukler erschienen. 
143 Vor oder nach der Brautnacht fand die kirchliche Einsegnung statt 
und zwar nicht immer in der Kirche selbst, sondern oft vor der Kirche 
an der nördlichen sogenannten Brauttüre oder auf dem Festplatze. 
Unbedingt notwendig war die Einsegnung nicht und dies merkten 
sich viele Herren und Bauern, welche den Geistlichen gerne ent¬ 
behrten 2). Nach der Trauung wird eine große Prozession abgehalten; 
voran gehen Priester mit Lichtern, Weihrauchfässern, Reliquien¬ 
schreinen, singend. 3n der Kirche wird eine Messe zelebriert (der 
Altar war vorher besonders geweiht worden) und der Priester fragt 
erst den Bräutigam, dann die Braut, ob sie sich heiraten wollten3). 
Aus dem täglichen Leben des Ritters. 
144 Das alltägliche Leben der ritterlichen Gesellschaft war von 
derjenigen der übrigen Stände jener Zeit nicht so sehr verschieden, 
wie es die Feste und Vergnügungen jener Gesellschaft waren. 
Herme a. Rh. 88. 
145 Gleich nachdem die Ritter vom Bett aufgestanden und an¬ 
gekleidet waren, gingen sie zur Messe und sobald sie zurückkehrten, 
wurde das Mahl eingenommen. Schultz I, zso. 
146 Weißbrot, ein Schulterstück von einem Wildschwein, kleine Vögel, ge¬ 
braten und in Sauce, dazu wein und Glühwein, das ist der Küchenzettel eines 
Morgenmahles. I, 362. 
147 Zwischen dem Frühmahl und der Hauptmahlzeit war ein 
kleiner Imbiß eingeschoben, der zur Mittagszeit oder gegen drei 
Uhr eingenommen wurde. Das Abendessen wurde gegen drei 
oder gegen sechs Uhr oder später eingenommen. Es scheint, als ob 
man diese Mahlzeit als die wichtigste betrachtete. i, 363. 
148 ITtan aß und trank reichlich. Die Herren speisten Wildbret, Mische, feinere 
Gemüse, Vbst, Honig; dem wein, unvermischten sowie gewürzten, taten sie viel 
l) Sch. I, 6J5. 2) Grupp II, t05 u. t06. 3) Sch. I, 629.
	        
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