6 Erster Zeitraum.
und den Johanniterorden kennen, und auf feine Bitte folgten ihm mehrere
Ritter nach Brandenburg. Er wies ihnen Kirchen mit reichem Grund¬
besitz an, z. B. den Johannitern Werben, den Templern Müncheberg;
an die letzteren erinnern noch die Namen Tempelhof und Templin. Auch
Mönche ließen sich in der Mark nieder; in Jerichow entstand ein Prämon-
stratenferkloster, und die Bistümer Havelberg und Brandenburg traten wieder
ins Leben. Um die durch Kriege uud Auswanderung stark gelichtete Bevöl¬
kerung wieder zu vermehren, ließ Albrecht deutsche Adlige, Bürger und Bauern
zur Ansiedelung einladen. Damit begaun eine Rückwanderung der Deutschen,
die in der Mark Brandenburg zu gänzlicher Wiederverdeutschung des Landes,
in den weiter östlich liegenden Landschaften zu einem noch nicht beendeten
Ringen zwischen deutscher uud slavischer Art geführt hat. Einen Teil der
eroberten Länder nahm Albrecht für sich, einen andern ließ er gegen Grund¬
zins den Wenden; aber auch für feine Krieger und die Einwanderer blieb
noch herrenloses Land genug. Die Adligen erhielten Rittergüter, die gewöhn¬
lichen Krieger kleinere Grundstücke. Tie Rittergutsbesitzer mußten dem Mark¬
grafen, so oft er ihrer bedurfte, mit ihren Knechten zu Hilfe eilen. Die
Angesehensten derselben waren die „Schloßgefeffenen", am zahlreichsten die
„Zaunjunker", deren Hof nur mit einem Zaun umgeben war. Auch wurden
große Flächen Ödländereien, besonders sumpfige Niederungen, urbar gemacht,
indem der Markgraf einem geschickten, unternehmenden Manne etwa 50 Hufen
von je 30 Morgen oder 7,5 ha zur Anlegung eines Dorfes überließ. Einen
Teil desselben durfte dieser als erbliches, steuerfreies Lehnsgut für sich nehmen,
ein Teil wurde für die Kirche ausgesondert und das übrige unter Kolonisten
verteilt, die dafür dem Markgrafen einen jährlichen Zins zn zahlen und
Kriegsdienste zu leisten hatten, sonst aber frei waren. Der Unternehmer
erhielt erblich das Schulzenamt des neuen Dorfes, führte den Vorsitz int
Dorfgericht, dem außer ihm noch mehrere Gemeindeglieder als Schöffen an¬
gehörten, erhob die Abgaben und mußte den Kriegsdienst zu Pferde leisten;
dafür erhielt er ein Drittel der gerichtlichen Strafgelder sowie des von den
Kolonisten zu zahlenden Grundzinses und hatte das Recht, eine Mühle an¬
zulegen. Mehrere Schulzen bildeten unter Vorsitz eines markgräflichen Vogts
das Landgericht. Das ganze Land zerfiel in etwa 30 Vogteien. Der Vogt
hatte an Stelle des Landesherrn dem Gericht vorzufitzen, den militärischen
Oberbefehl und die Landesverwaltung zu führen; er mußte für die Sicher¬
heit der Burgen sorgen, die Güter des Landesherrn verwalten und die Ab¬
gaben für ihn einziehen. Die meisten Einwanderer kamen aus Holland,
Friesland, Westfalen und Flandern; an letztere erinnert noch der Name
Fläming. Durch sie wurden in der Mark nicht nur wüstliegende Höfe wieder
bebaut und neue angelegt, Sümpfe ausgetrocknet und Wälder gelichtet, sondern
sie brachten auch manche Kunstfertigkeit und manches neue Gewerbe mit. So
führten sie statt des wendischen Feldsteinbaus den Backsteinbau ein. Die
Wenden lernten deutsche Sitte und Bildung schätzen und eigneten sich manches
zu ihrem eigenen Vorteil an. Den wendischen Adel suchte Albrecht dadurch zu
gewinnen, daß er ihn dem deutschen gleichstellte, so daß durch Wechfelheimteu
die wendischen und deutschen Adligen der Mark miteinander verschmolzen.