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fest feierte und durch reiche Geschenke an Erbgütern und friesischem Zehnten
dem Bistum Münster sein königliches Wohlwollen zeigte. — Bischof Her¬
mann II. war für das Aufblühen Münsters besonders tätig. Seine geistige
Befähigung und staatsmännischen Leistungen waren einem Friedrich I. nicht
entgangen. Er ernannte ihn zum Kanzler des Reiches und sah ihn an feiner
ötite auf den Kriegszügen in Italien und im Kreuzzuge nach dem heiligen
Lande. Sie Stadt Münster hat ihm als Vater und Schöpfer ihres Gemein¬
wesens einen Ehrenplatz im Rathause angewiesen. Dort läßt sein Bild die
Erinnerung an seine Wirksamkeit nicht aussterben. Unter seiner Regierung
Alles Stadtbild TNünslers.
wurde die erste landesherrliche Münze für das Bistum geprägt. Er ließ die
L)tadt Münster mit festen Mauern einschließen und gab ihr die gewünschten
Stadtrechte (Markt, Zollrecht). Auch Bocholt und Coesfeld erfreuten sich der¬
selben Huldbeweise des Bischofs. Die Hauptstädte des Münsterlandes hatten
seitdem eine eigene Verwaltung. Aus ihren Bürgern wählten sie die Schöffen
und den Schöffenmeister. In 59 Bestimmungen war das Erb-, Güter- und
Einzugsrecht für Münster geregelt. Polizeiliche und strafrechtliche Verord¬
nungen kannte man schon. Das gesamte private, wirtschaftliche und öffent¬
liche Leben war wohlgeordnet. Münsters Verwaltung und Verfassung war
im Mittelalter bereits mustergültig. Heißt es doch von einem Stadtschöffen
Wredink, daß er die Kenntnis der Münsterfchen Verfassung der Stadt Biele¬
feld zur „Nachachtung" empfehlen konnte.