Full text: Allgemeine Weltgeschichte für den Schul- und Selbstunterricht

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Franken Kriegskosten zahlen, die geraubten Kunstschätze zurückgeben 
und in seinen Nordostprovinzen ein Heer der Verbündeten von 
150000 Mann unterhalten, welches aber durch Beschluß des 
Monarchen-Kongresses zu Aachen (1818) zurückgezogen wurde. 
Noch während der Friedensunterhandlungen schlossen die 
Herrscher Rußlands, Österreichs und Preußens den Heiligen Bund 
(die heilige Allianz), wodurch sie sich verpflichteten, ihre Untertanen 
nach den Vorschriften der christlichen Religion zu regieren und tote 
Brüder sich gegenseitig Beistand zu leisten. In den folgenden 
Jahren traten auch die übrigen europäischen Fürsten mit Ausnahme 
Englands, des Papstes und des Sultans diesem Bunde bei. 
Friedrich Wilhelms III. spätere WegierungszerL 
und Knde. 
Verwaltung des Landes. — Damit die Bewohner der durch 
den Wiener Kongreß an Preußen gefallenen Gebiete sich als Unter¬ 
tanen eines Staates fühlen lernten, und um in ihnen das Gefühl 
der Zusammengehörigkeit zu wecken, suchte Friedrich Wilhelm die 
Verwaltung einheitlicher zu gestalten. Das Land wurde in acht 
Provinzen und jede Provinz in Regierungsbezirke eingeteilt. Diese 
zerfielen wieder in landrätliche Kreise. An der Spitze einer Provinz 
stand der Oberpräsident und an der Spitze eines Regierungsbezirks 
der Regierungspräsident. Auch das Volk sollte teilnehmen an der Re* 
gierung, deshalb wurden die sogenannten Provinzialstände ein¬ 
geführt, welche zur Hälfte aus Rittergutsbesitzern, zur Hälfte aus 
Städtern und Bauern bestanden und über Gesetzentwürfe — so¬ 
weit sie ihre Provinz betrafen — zu beraten hatten. 
Handel und Verkehr. — Große Summen wurden auf den 
Bau von Chausseen verwandt, und der Postverkehr erfuhr eine 
zweckentsprechende Verbesserung. 1825 fuhr auf dem Rheine das 
erste Dampfschiff, und 1838 wurden Berlin und Potsdam durch 
die erste preußische Eisenbahn verbunden. Zur Hebung und Er¬ 
leichterung des Binnenhandels schloß Friedrich Wilhelm mit dem 
größten Teil der deutschen Staaten denPrenßisch-De tschen Zoll¬ 
verein (1833). Nunmehr gingen alle Erzeugnisse des einen 
Landes unverzollt durch das andere, wodurch nicht allein der Ver¬ 
kehr erleichtert wurde, sondern auch ein einigendes Band um die 
Staaten des Zollvereins geschlungen war. — Ferner wurde zur
	        
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