II. Dir christliche Zeit.
C. Vom Sturze Napoleons I. bis zur Gegenwart.
I. Die Zeit vom Wiener Kongreß bis zur Julirevolution
(1815—1830).
1. Der deutsche Sund.
Arst nach Napoleons völligem Sturze konnten die Fürsten
und Völker auf einen dauernden Frieden hoffen. Der Wiener
Kongreß, welcher bis zum 9. Juni 1815 währte, hatte die große
und schwierige Aufgabe zu lösen gehabt, alle Verhältnisse neu
zu ordnen und so zu gestalten, daß aus dauernd gesicherten Be¬
stand zu rechnen war; seine Beschlüsse wurden durch den
zweiten Pariser Frieden bestätigt. Alle Staaten wurden durch
den Kongreß so verteilt und begrenzt, wie sie im wesentlichen
bis zum Jahre 1866 geblieben sind. Da das deutsche Reich
nicht wieder hergestellt wurde, trat an dessen Stelle der deutsche
Bund, zum Zwecke der Erhaltung der äußeren und inneren
Sicherheit des Landes und der Unabhängigkeit und Unverletzlich¬
keit der einzelnen Staaten. Die Verhältnisse desselben wurden
durch die am 8. Juni 1815 zu Wien unterzeichnete Bundes¬
amt e festgestellt, welche ans 20 Artikeln besteht, von denen die
11 ersten in die Wiener Kongreßakte vom 9. Juni
1815 aufgenommen und dadurch unter die Garantie der euro¬
päischen Großmächte gestellt wurden. Deutschland bildete danach
keinen Bundesstaat, sondern nur einen Staatenbund, d. H. eine
Vereinigung der 34 von einander unabhängigen souveränen Für¬
sten und der 4 freien Reichsstädte, in welchen alle Bundesglieder
Hoffmann, Weltgeschichte rc. IV. 1