Full text: Die deutschen Einigungskriege (H. 4)

ctus einem Schreiben Bismarcks an König Ludwigii.von Bayern. 35 
dingungen, welche wir etwa an Frankreich stellen möchten. 
Es ist die Niederlage an sich, es ist unsere siegreiche Abwehr 
ihres frevelhaften Angriffs, welche die französische Nation 
uns nie verzeihen wird, wenn wir jetzt ohne alle Gebiets¬ 
abtretung, ohne jede Kontribution, ohne irgend welche Vor¬ 
teile als den Ruhm unserer Waffen aus Frankreich abzögen, 
so würde doch derselbe haß, dieselbe Rachsucht wegen der ver¬ 
letzten Eitelkeit und Herrschsucht in der französischen Nation 
zurückbleiben, und sie würde nur auf den Tag warten, wo 
sie hoffen dürfte, diese Gefühle mit Erfolg zur Tat zu machen... 
Eine solche Anstrengung wie die heutige darf der deutschen 
Nation nicht dauernd von neuem angesonnen werden, und 
wir sind daher gezwungen, materielle Bürgschaften für die 
Sicherheit Deutschlands gegen Frankreichs künftige Angriffe 
zu erstreben, Bürgschaften zugleich für den europäischen 
Frieden, der von Deutschland eine Störung nicht zu befürchten 
hat. Diese Bürgschaften haben wir nicht von einer vorüber¬ 
gehenden Regierung Frankreichs, sondern von der franzö¬ 
sischen Nation zu fordern, welche gezeigt hat, daß sie jeder 
Herrschaft in den Krieg gegen uns zu folgen bereit ist . . . 
wir können deshalb unsere Forderungen für den Frieden 
lediglich darauf richten, für Frankreich den nächsten Angriff 
auf die deutsche und namentlich die bisher schutzlose süddeutsche 
Grenze dadurch zu erschweren, daß wir diese Grenze und damit 
den Ausgangspunkt französischer Angriffe weiter zurücklegen 
und die Festungen, mit denen Frankreich uns bedroht, als defen¬ 
sive Bollwerke in die Gewalt Deutschlands zu bringen suchen. 
26. Hus einem Schreiben Bismarcks an König 
Ludwig II. von Bayern. 
(Bismarck, Gedanken und (Erinnerungen. Bd. I, 5. 382 f., Volks¬ 
ausgabe.) 
Versailles, 27. November 1870. 
... Bezüglich der deutschen Kaiserfrage ist es nach meinem 
ehrfurchtsvollen Ermessen vor allem wichtig, daß deren An¬ 
regung von keiner anderen Seite wie von Eurer Majestät 
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