Full text: Von der germanischen Urzeit bis zum Ausgange der Regierung Friedrichs des Großen (Teil 1)

Mittelalter. 87 
und Rostock wollten sie länger in Schutz nehmen; deshalb sollte wieder 
ein jeder nach Hause ziehen und sich ehrlich nähren und jedem lassen, 
was sein wäre. Aber diese Gesellen waren nun an Raub gewöhnt und 
Ließen sich bedünken, sie könnten mit Raub reich werden ohne Mühe. 
Darum wollten sie von ihrem Tun nicht lassen und teilten sich in drei 
Haufen. Eine Schar ging nach Friesland und raubte dort, was sie be¬ 
kommen konnte, die andere Schar lief in die spanische See und brachte 
dort den Kaufleuten großen Nachteil, der dritte Hause zog gegen die 
Russen und tat ihnen großen Schaden. Dieser Seeräuber Hauptleute 
waren Gödeke Michel, Wichmann, Wigbold und Klaus Störtebeeker 
(d. i. Stürzdenbecher). 
Erst im Jahre 1402 gelang es den Hamburgern,' die Seeräuber gefangen jju 
nehmen. Auf dem Grasbrook bei Hamburg wurden sie mit ihren gefürchteten Füh¬ 
rern enthauptet. Noch im Anfange des 19. Jahrhunderts sang man an den Küsten 
der Nord-- und Ostsee ein Volkslied, das also beginnt: 
Störtebeeker und Göde Michel 
Sünd een paar Rovers (Räuber) glikedeel; 
Se rovden so lange, bet’t Gott verdrot (verdroß), 
Do leden (litten) se grote Schande un Not. 
36. Landfriedensgesetz Kaiser Maximilians I. 1495. 
Wir Maximilian, von Gottes Gnaden römischer König, zu allen 
Zeiten Mehrer des Reiches usw. entbieten allen und jeglichen Unseren 
und des heiligen römischen Reiches Kurfürsten, Fürsten, geistlichen und 
weltlichen Prälaten, Grafen, Herren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, 
Vögten, Pflegern, Verwesern, Amtleuten, Schultheißen, Bürgermeistern, 
Richtern, Räten, Bürgern und Gemeinden und sonst allen andern Unsern 
und des Reiches Untertanen und Getreuen, in was Würden, Standes 
oder Wesens die seien, denen dieser Unser königlicher Brief oder dessen 
Abschrift zu sehen oder zu lesen vorkommt, Unsere Gnade und alles 
Gute. 
Als Wir hiervor zu der Höhe und Last des heiligen römischen Reiches 
erwählt und nun zur Regierung desselben gekommen sind und nun vor 
Augen sehen die stete, unaufhörliche Anfechtung der Christenheit, so seit 
langer Zeit geübt und dadurch viel Königreiche und die Gewalt christlicher 
Lande in der Ungläubigen Untertänigkeit gebracht sind, also daß die 
Ungläubigen ihre Macht und Herrschaft bis an die Grenze deutscher 
Nation und des heiligen Reiches erstreckt haben, daraus nicht allein dem 
heiligen Reich, sondern auch der ganzen Christenheit schwere Verwüstung 
und Verlust der Seelen, Ehren und Würden erwachsen, wo nicht mit 
zeitlichem Rate dagegen getrachtet und zur Förderung desselben ein 
standhafter Friede und Recht im Reiche aufgerichtet und in beständigem 
Wesen erhalten und gehandhafit würde: darum haben Wir mit einmütigem 
Rate der ehrwürdigen und hochgeborenen Kurfürsten und Fürsten,
	        
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