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stellend; und „uf daz sich ein jeclich ratman destn flisicher beware an seinem
eide", schmücken eine Ratsspruchtafel, vielleicht die Inschrift
„eenes marines rede
ist teerte rede,
man muß sie billig
hören beebe!"
tragend, und Sinnsprüche, moralischen und religiösen Inhalts, die Thüren,
Wände und Fenster des Saales.
Auf den hölzernen oder steinernen, mit Kissen oder Polstern belegten
Ratsbänken nehmen nun die Ratleute Platz, während sich der Bürger¬
meister auf den, in der Mitte der Ratsbank sich befindenden Bürgermeister¬
gestühle niederläßt, welches oft durch einen darüber gespannten Baldachin
oder eine thronähnliche Gestaltung ausgezeichnet ist. Auf dem mit einer kost¬
baren, oft seidenen Decke überhängten Rathaustische steht das zierliche,
mitunter in Silber getriebene Kästchen mit den Reliquien, worauf die Rats¬
eide geleistet werden müssen (s. 2. Heft S. 22!).
Gar vielfach sind die Angelegenheiten, welche durch die Ratsver¬
sammlung in der Ratsstube zur Erledigung kommen. Heute, als in einer
gewöhnlichen Wochensitzung, gilt es vielleicht, zu Gericht zu sitzen über ver¬
schiedene Vergehen, oder das Bürgerrecht an dazu nach Abstammung, Stand
oder Ruf geeignete Bewerber zu verleihen, einen Vertrag mit Söldnern zu
schließen, oder Geld an Landesfürsten gegen Gewährung von Freiheiten zu
verborgen und dergleichen.
Oft erheischt es aber die Wichtigkeit einer Sache, den „gancen rat",
zu welchem also auch die alten Ratsherren gehören, zu versammeln. Dies
geschieht regelmäßig dreimal im Jahre an genau vorausbestimmten Tagen
(s. 2. Heft S. 12!), oder auch, wenn es das Wohl der Stadt fordert, zu
anderen Zeiten. In den ordentlichen Sitzungen des ganzen Rates wird z. B.
die „Bursprake" festgestellt, welche daun von der an manchen Rathäusern an¬
gebrachten Ratslaube, einem gallerieartigen, nach der Straße zu offenen
Ausbau, durch den wortführenden Bürgermeister oder Ratmann vor ver¬
sammelter Bürgergemeinde verlesen wird.
Endlich werden in der Ratsstube auch die Neuwahlen von Ratsherren
bei etwa entstandenen Lücken, ferner die jährliche Ablösung der alten Rat¬
leute durch die an deren Stelle eintretenden neuen Ratmannen und schließlich
auch die Neuverteilung der zahlreichen von Ratleuten bekleideten Gemeinde¬
ämter vorgenommen.
Bei diesen Verhandlungen des Rates ist es zuweilen notwendig, die
Rechts- und Grundbücher der Stadt einzusehen. Diese befinden sich daher