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trinken. So sehr sie auch schauderte, sie mußte gehorchen. Aber sie bewog
den Schildträger des Königs (Helmichis), ihren Gemahl zu ermorden. So
starb der mächtige Alboin (573). Sein Reich, welches bald über fast ganz
Italien ausgebreitet wurde, blieb unter seinen Nachfolgern noch über 200 Jahre.
Man schreibt den Langobarden gewöhnlich die Einrichtung des Lehn
Wesens zu. Aber es findet sich nicht allein bei ihnen, sondern bei allen
germanischen Völkern. Diese Völker bestanden aus Freien und Unfreien.
Die Freien waren entweder Edle, oder gemeine Freie, oder Freige¬
lassene. Daß die Edeln vor diesen viele Vorrechte hatten, reicher und mäch¬
tiger waren, versteht sich von selbst; aber alle drei Klassen hingen von sich
selbst ab, und konnten Ländereien (Allodien) besitzen. Anders war es mit den
Unfreien. Zu ihnen gehörten die Geleitsmänner und die Leibeigenen.
Die ersteren waren frei geboren, aber entweder um Ruhm oder Brot zu er¬
werben, in die Dienste des Königs oder eines Edeln getreten, und bildeten
das Gefolge. Gefiel es dem Edeln, so konnte er sie entlassen; auch stand
es ihnen frei, ihm selbst den Dienst aufzuküudigen. In beiden Fällen trat
der Geleitsmann wieder in den Stand eines Freien zurück. Der Leibeigene
dagegen war ein Eigenthum seines Herrn, der mit ihm machen konnte, was
er wollte. Wenn nun ein germanisches Volk ein Land erobert hatte, so theilten
sich die verschiedenen Stände, die Leibeigenen ausgenommen, in diejenigen Län¬
dereien, welche die Eingeborenen ihnen abtreten mußten (gewöhnlich der dritte
Theil oder die Hälfte), und ließen sich darin nieder. Aber nicht Jeder bekam
ein gleiches Theil; denn die Edeln hatten ja mit ihren Geleitsmännern mehr
zur Eroberung beigetrageu, als die einzelnen Freien oder Freigelassenen; auch
hatten sie mehr Land nöthig, um sich und ihr Geleite zu unterhalten. Daher
war es ebenso billig als nöthig, daß sie mehr Land erhielten, als die gemeinen
Freien. Also waren die verschiedenen Antheile sehr ungleich, und es war dem¬
nach ein großer Unterschied an Macht und Reichthum. Aber dessenungeachtet
hatte der gemeine Freie auf seinem kleinen Besitzthum eben so viele Frei¬
heit, als der reiche Edele auf seinen weitläufigen Ländereien. Ein solches
Gut oder Gütchen nannte man Allodium; es war ein besonderes Gebiet
im Kleinen, und der Besitzer konnte damit und daraus machen, was er nur
wollte. — Nachdem die Eroberung vollendet war, hätten die Edeln ihr Ge¬
leite abdanken können; aber sie behielten es bei, weil es an Kriegen nicht fehlte,
und ohne Geleite würde der Edle eben so ohnmächtig wie ein gemeiner Freier
gewesen sein. Von seinen weitläufigen Ländereien gab nun der Edle jedem
seiner Geleitsmänner ein Stück zur Benutzung ab, aber nur auf so lange,
als der Geleitsmann in seinem Dienste blieb. Solche abgetretene Stücke Feld
oder Land nannte man nun ein Lehen. Der es erhielt, hieß Vasall, Ge¬
treuer oder Lehnsmann; der es verlieh: der Herr oder Lehnsherr.
Aber weder der Eine noch der Andere hatte Lust oder Zeit, selbst den Acker
zu bauen; das mußten die Leibeigenen thun, die man auch Hörige nannte.
Noch eine Klasse von Einwohnern gab es, das waren die alten Bewohner
des eroberten Landes. Die, welche beim Einfalle der Feinde nicht ums Leben
gekommen waren, mußten zum Theil als Leibeigene demjenigen Edeln dienen,
auf dessen Gebiet sie wohnten. Ein Theil von ihnen aber gehörte gewiß auch
zu den Freien, und vertrug sich mit den Siegern so gut, wie es möglich war.