II. v. Sybel, Erste Jahre des Bundestags. 21
in Karlsbad x), um nach Metternichs Anträgen den verruchten Ge¬
danken der deutschen Einheit für alle Zukunft aus den deutschen
Köpfen auszurotten. Es wurde verabredet, das gesamte Unterrichts-
Wesen in Deutschland unter polizeiliche Aufsicht zu stellen, jede Druck¬
schrift unter 20 Bogen der polizeilichen Censur zu unterwerfen, jede
in der Erfüllung dieser Gebote lässige Regierung durch militärische
Exekution zu ihrer Pflicht anzuhalten und zur Verfolgung der
Demagogen in allen deutschen Staaten eine Bnndes-Untersuchnngs-
kommission in Mainz niederzusetzen. Preußen, welches hiebei überall
die härtesten Anträge stellte, wollte dieser Behörde sogar richterliche
Funktion beilegen, Kaiser Franz aber schrieb mit fast cynischer Naivetät,
man wisse ja noch gar nicht, ob sie etwas herausbringen werde. Er
hatte ganz recht, es kam auch nichts Erhebliches heraus. Aber die
Beschlüsse blieben dennoch bestehen. Endlich hätte Metternich gerne
ähnliche Zügel wie den Universitäten auch den Kammern angelegt.
Das aber fand Schwierigkeiten; es wurde beschlossen, nach einigen
Monaten auf neuen Konferenzen in Wien die landständische Frage,
sowie eine allgemeine Revision der Bundesakte in Behandlung zu
nehmen.
Die Karlsbader Abreden wurden darauf dem Bundestage zur
Annahme vorgelegt. Die 30 kleinen Regierungen erfuhren hier erst
den Inhalt derselben, aber die Großmächte verboten energisch längere
Erwägung und Aufschub der Entscheidung. Die Kleinen fügten sich
furchtsam; zu Protokoll sagten sie einstimmig Ja; dafür durften die
Dissidenten ihr Nein in einer geheimen Registratur der Nachwelt
überliefern.
So hatte Metternich, im Widerspruch mit seinen frühern An¬
sichten, eine mit diktatorischen Vollmachten ausgestattete Bundesgewalt,
ein drohendes Zerrbild deutscher Einheit, in das Leben gerufen. Sein
Rechtstitel war die Vorschrift der Bundesakte, daß der Bund für die
innere Sicherheit Deutschlands zu sorgen habe. Offenbar aber griffen
die Beschlüsse dem ersten und höchsten Grundsätze der Bundesakte, der
Unabhängigkeit der Eiuzelstaateu, an das Leben. Denn wenn man
den Begriff der Sicherheit so weit ausdehnen durfte, wie hier ge¬
schehen, so konnte man von Bundeswegen, wo es nötig schien, eben¬
sowohl wie Schule und Presse, auch Straf- und Prozeßrecht aller
Einzelstaaten regulieren, und zuletzt sämtliche Polizisten und Soldaten
1) August 1819.