66 Aufstand der Sachsen.
Nachsicht gegen dessen jugendliche Launen erwiderte. Um Annos
Heinrichs Regiment zu beseitigen, ließ Adalbert 1065 dem König die Schwert-
Schwertleite erteilen. Dadurch war Heinrich für mnudig erklärt ; da er aber
erst 15 Jahre alt war, bedurfte er immer noch einer Führung und
wählte sich vorzugsweise Adalbert von Bremen zum Ratgeber.
Aufstand der Sachsen 1073—1075.
Adalbert hatte bei dem Streben nach Erweiterung seines
Erzstists sich vielfach in ärgerliche Händel mit den sächsischen Fürsten
verstrickt, in deren Stammesgebiet Bremen-Hamburg lag. Als
trotzig uufc> zu steter Empöruug geneigt schilderte er die Sachsen
dem jungen König. Thatsächlich waren diese von allen deutschen
Stämmen der Herrschaft eines fränkischen Kaiserhauses am
wenigsten zugethan. Deshalb hatte schon Heinrich III. in seiner
letzten Zeit vorzugsweise im sächsischen Gebiet geweilt, wo er zu
Goslar einen Dom und eine Pfalz für sich baute. Diesen Auf¬
enthalt wählte auch sein Sohn Heinrich IV., als er mündig ge¬
worden. Um aber die ihm verdächtigen Sachsen im Notfall mit
Gewalt im Zaum halten zu können, baute er in ihrem Lande und
Heinrich er- in Thüringen Burgen, unter denen die größte und prächtigste die
richtetSm-gm Horburg bei Goslar war. Solche Befestigungen hätten bei feind-
tm lcmb,len= lichen Einfällen der Wenden und der Dänen auch den Sachsen zu gute
kommen müssen; aber sie betrachteten sie als gegen sich errichtet und
murrten über die fränkischen Besatzungen, die Heinrich hineinlegte.
Diese hinwider teilten das Mißtrauen ihres Königs und erlaubten
sich manche Ausschreitungen gegen das umwohnende Volk. Dadurch
wurde die Stimmung im sächsischen Stamm immer erbitterter, zu¬
dem Heinrich in jugendlichem Leichtsinn die Beschwerden der Sachsen
zu gering achtete, als daß er immer strenge Untersuchung und ge¬
rechte Bestrafung hätte folgen lassen. — Heinrich verriet aber auch
bald, daß er in die Fußtapfen seines Großvaters einzutreten gewillt
sei, der nach Abschaffung der herzoglichen Gewalten gestrebt hatte.
Als nämlich (1070) ein gewisser Egino klagte, der Bayernherzog Otto
von Nordheim habe ihn zum Morde des Königs dingen wollen, verlangte
Heinrich vom Herzog, daß er sich vor dem königlichen Gericht wegen
dieser Anklage verantworte. Otto war bereit, seine Unschuld durch
das Gottesurteil des Zweikampfs darzuthuu. Zur bestimmten Frist
erschien er in der Nähe von Goslar, aber mit so starkem bewaffneten
Gefolge, daß der König bedenklich wurde und das freie Geleite, das
Abseknna £)tto verlangte, nicht unbedingt gewährte. Darauf ritt Otto davon,
Ottos von ohne sich zum Zweikampf zu stellen; Heinrich ließ ihn durch ein
Nordheim. Gericht sächsischer Fürsten des Hochverrats für schuldig erklären