Full text: Geschichte des Mittelalters (Band 2)

66 Aufstand der Sachsen. 
Nachsicht gegen dessen jugendliche Launen erwiderte. Um Annos 
Heinrichs Regiment zu beseitigen, ließ Adalbert 1065 dem König die Schwert- 
Schwertleite erteilen. Dadurch war Heinrich für mnudig erklärt ; da er aber 
erst 15 Jahre alt war, bedurfte er immer noch einer Führung und 
wählte sich vorzugsweise Adalbert von Bremen zum Ratgeber. 
Aufstand der Sachsen 1073—1075. 
Adalbert hatte bei dem Streben nach Erweiterung seines 
Erzstists sich vielfach in ärgerliche Händel mit den sächsischen Fürsten 
verstrickt, in deren Stammesgebiet Bremen-Hamburg lag. Als 
trotzig uufc> zu steter Empöruug geneigt schilderte er die Sachsen 
dem jungen König. Thatsächlich waren diese von allen deutschen 
Stämmen der Herrschaft eines fränkischen Kaiserhauses am 
wenigsten zugethan. Deshalb hatte schon Heinrich III. in seiner 
letzten Zeit vorzugsweise im sächsischen Gebiet geweilt, wo er zu 
Goslar einen Dom und eine Pfalz für sich baute. Diesen Auf¬ 
enthalt wählte auch sein Sohn Heinrich IV., als er mündig ge¬ 
worden. Um aber die ihm verdächtigen Sachsen im Notfall mit 
Gewalt im Zaum halten zu können, baute er in ihrem Lande und 
Heinrich er- in Thüringen Burgen, unter denen die größte und prächtigste die 
richtetSm-gm Horburg bei Goslar war. Solche Befestigungen hätten bei feind- 
tm lcmb,len= lichen Einfällen der Wenden und der Dänen auch den Sachsen zu gute 
kommen müssen; aber sie betrachteten sie als gegen sich errichtet und 
murrten über die fränkischen Besatzungen, die Heinrich hineinlegte. 
Diese hinwider teilten das Mißtrauen ihres Königs und erlaubten 
sich manche Ausschreitungen gegen das umwohnende Volk. Dadurch 
wurde die Stimmung im sächsischen Stamm immer erbitterter, zu¬ 
dem Heinrich in jugendlichem Leichtsinn die Beschwerden der Sachsen 
zu gering achtete, als daß er immer strenge Untersuchung und ge¬ 
rechte Bestrafung hätte folgen lassen. — Heinrich verriet aber auch 
bald, daß er in die Fußtapfen seines Großvaters einzutreten gewillt 
sei, der nach Abschaffung der herzoglichen Gewalten gestrebt hatte. 
Als nämlich (1070) ein gewisser Egino klagte, der Bayernherzog Otto 
von Nordheim habe ihn zum Morde des Königs dingen wollen, verlangte 
Heinrich vom Herzog, daß er sich vor dem königlichen Gericht wegen 
dieser Anklage verantworte. Otto war bereit, seine Unschuld durch 
das Gottesurteil des Zweikampfs darzuthuu. Zur bestimmten Frist 
erschien er in der Nähe von Goslar, aber mit so starkem bewaffneten 
Gefolge, daß der König bedenklich wurde und das freie Geleite, das 
Abseknna £)tto verlangte, nicht unbedingt gewährte. Darauf ritt Otto davon, 
Ottos von ohne sich zum Zweikampf zu stellen; Heinrich ließ ihn durch ein 
Nordheim. Gericht sächsischer Fürsten des Hochverrats für schuldig erklären
	        
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