Full text: Römische Geschichte in kürzerer Fassung

Trajan. 
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dass der immer mehr überhand nehmenden Entvölkerung Italiens 
durch Erleichterung des Unterhalts der Kinder abgeholfen und 
damit das Material für die Heere vermehrt werden sollte, an 
dem aber jedenfalls auch dem Wohlthätigkeitssinn des Stifters 
und wohl auch der Zeit überhaupt ein nicht allzugeringer Antheil 
einzuräumen ist. Er schenkte nämlich einer grossen Anzahl von 
Stadtgemeinden nicht unbedeutende Capitalien (die im Verlauf 
der Zeit auch durch Beiträge von Privaten erhöht wurden) mit 
der Weisung, dieselben auf sichere Grundstücke auszuleihen und 
von dem Zinsertrag zur Erziehung armer Kinder, der Knaben 
bis zum 18., der Mädchen (die jedoch in viel geringerem Maasse 
berücksichtigt wurden) bis zum 14. Lebensjahre, Unterstützungen 
zu gewähren, die in einem der uns urkundlich bekannten Fälle 
in je 16 Sestertien monatlich für die Knaben und in je 12 für 
die Mädchen bestanden, und um das Institut zu sichern und 
möglichst wirksam zu machen, setzte er an den einzelnen Orten 
Beamte und in Rom eine Oberbehörde ein, die die Ausführung 
zu leiten und zu controlieren hatten. Ausser diesem, auch von 
den nächsten Nachfolgern Trajans erhaltenen Institut ist uns 
zwar von einzelnen Regierungshandlungen von Bedeutung aus der 
späteren Zeit nichts überliefert. Im Allgemeinen aber ersehen 
wir aus dem Briefwechsel, der in den J. 111 bis 113 zwischen 
Trajan und dem jüngern Plinius, als dieser Statthalter von Bithy- 
nien war, geführt wurde, mit vollkommener Deutlichkeit, wie 
umfassend und eingehend seine Fürsorge für die Provinzen war, 
wie er auf alle Anfragen des Statthalters über verhältnismässig 
unbedeutende Dinge, wie über die Anlegung von Wasserleitungen 
oder von Bädern, über den Bau von Theatern, über das Rech¬ 
nungswesen der Städte, über die Behandlung einzelner Individuen 
selbst aus dem Sclavenstande, überall klaren und bestimmten 
Bescheid zu geben wusste, und wie billig und gerecht, wie ein¬ 
sichtig und wohlwollend überhaupt die ganze Regierungsweise 
des Kaisers war. Wenn hiervon die Behandlung der Christen 
eine Ausnahme zu machen scheint, gegen die er die Strenge der 
bestehenden Gesetze angewendet wissen will, so dürfen wir, um 
nicht unbillig zu urtheilen, nicht unterlassen, uns auf seinen 
Standpunkt zu versetzen, von dem aus er die Christen als Mit¬ 
glieder einer geheimen, gegen den Staat feindlich gesinnten 
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