Full text: Das Mittelalter (Band 2)

Friedrich I. Eingriffe in die Rechte der Kirche. 173 
Bei Mailand war jedoch sicher ans Widerstand Zn zählen, zu- 
mal die Mailänder daraus rechneten, daß ihnen bei Übergabe 
ihrer Stadt 1158 von Friedrich ausdrücklich die sreie Wahl ihrer 
Obrigkeiten zugestanden worden war, wogegen Friedrich dieses 
Zugeständnis als nur für den Augenblick gegeben und durch das 
Gesetz von Roneaglia für aufgehoben betrachtete. 
Dazu kamen Streitigkeiten mit dem apostolischen Stuhle. 
Friedrich lebte damals der Ansicht, die Reichsgewalt stehe über 
jeder andern; er mißbrauchte sein Glück. Wie über den Staat, 
so wollte der stolze Hohenstaufe auch unumschränkt über die 
Kirche herrschen. Die Achtung von den wohlerworbenen Rechten 
anderer ging ihm überhaupt ab. Gegen alles Recht besteuerte 
Friedrich die Besitzungen der römischen Kirche, verschenkte die 
mathildischen Güter, welche vom Papste an Kaiser Lothar und 
dessen Schwiegersohn lehensweise überlassen waren und nach deren 
Tode an die Kirche zurückfallen sollten, besetzte die Erzbistümer 
Köln und Ravenna willkürlich, nahm die Belehnung der Bischöfe 
vor der Weihe in Anspruch und verletzte in seinen Briefen an den 
Papst sogar die gewöhnlichsten Regeln des Anstandes. Schon 
war Hadrian entschlossen den Bann über den Kaiser zu verhängen. 
So gespannt waren die Beziehungen, als eine Em¬ 
st örung in Mailand ausbrach. Dorthin hatte Friedrich im Ja¬ 
nuar 1159 seinen Kanzler Rainald geschickt, um die städtischen 
Obrigkeiten gemäß den Beschlüssen von Roneaglia einzusetzen. 
Die Mailänder beriefen sich auf den Vertrag von 1158, der 
ihnen die Wahl ihrer Obrigkeiten überlasse, die Gesandten auf 
die Beschlüsse von Roneaglia. Da schlug das Volk los. Mit 
Mühe retteten die Consuln die Gesandten, welche die Menge 
ermorden wollte. Rainald vergaß die Gefahr nie und ließ die 
Mailänder bitter dafür büßen. Mailands Beispiel zündete, in 
Breseia und Crema wurden des Kaisers Boten verjagt. In 
flammendem Zorn hörte Friedrich die Kunde davon; die Mai¬ 
länder wurden vorgefordert, sich zu verteidigen. „Wir schwuren 
den Eid, doch schwuren wir nicht, ihn zu halten," entgegnete in 
der Hitze einer der Gesandten. Aus die zweite und dritte Ladung 
erschienen sie gar nicht mehr, sondern rüsteten sich. Am 16. April 
1159 wurde gegen sie als Meineidige und der Majestätsbelei¬ 
digung Schuldige des Reiches Acht ausgesprochen; der Kaiser 
warf seinen Handschuh zur Erde zum Zeichen, daß ihre Güter 
zur Plünderung, ihre Personen der Knechtschaft und ihre Stadt 
der Zerstörung preisgegeben seien. Am gleichen „Dage griffen 
die Mailänder des Kaisers Schloß Trezzo mit Übermacht an, 
drei Tage und drei Rächte hatte die kleine Besatzung immer gegen
	        
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