Friedrich I. Eingriffe in die Rechte der Kirche. 173
Bei Mailand war jedoch sicher ans Widerstand Zn zählen, zu-
mal die Mailänder daraus rechneten, daß ihnen bei Übergabe
ihrer Stadt 1158 von Friedrich ausdrücklich die sreie Wahl ihrer
Obrigkeiten zugestanden worden war, wogegen Friedrich dieses
Zugeständnis als nur für den Augenblick gegeben und durch das
Gesetz von Roneaglia für aufgehoben betrachtete.
Dazu kamen Streitigkeiten mit dem apostolischen Stuhle.
Friedrich lebte damals der Ansicht, die Reichsgewalt stehe über
jeder andern; er mißbrauchte sein Glück. Wie über den Staat,
so wollte der stolze Hohenstaufe auch unumschränkt über die
Kirche herrschen. Die Achtung von den wohlerworbenen Rechten
anderer ging ihm überhaupt ab. Gegen alles Recht besteuerte
Friedrich die Besitzungen der römischen Kirche, verschenkte die
mathildischen Güter, welche vom Papste an Kaiser Lothar und
dessen Schwiegersohn lehensweise überlassen waren und nach deren
Tode an die Kirche zurückfallen sollten, besetzte die Erzbistümer
Köln und Ravenna willkürlich, nahm die Belehnung der Bischöfe
vor der Weihe in Anspruch und verletzte in seinen Briefen an den
Papst sogar die gewöhnlichsten Regeln des Anstandes. Schon
war Hadrian entschlossen den Bann über den Kaiser zu verhängen.
So gespannt waren die Beziehungen, als eine Em¬
st örung in Mailand ausbrach. Dorthin hatte Friedrich im Ja¬
nuar 1159 seinen Kanzler Rainald geschickt, um die städtischen
Obrigkeiten gemäß den Beschlüssen von Roneaglia einzusetzen.
Die Mailänder beriefen sich auf den Vertrag von 1158, der
ihnen die Wahl ihrer Obrigkeiten überlasse, die Gesandten auf
die Beschlüsse von Roneaglia. Da schlug das Volk los. Mit
Mühe retteten die Consuln die Gesandten, welche die Menge
ermorden wollte. Rainald vergaß die Gefahr nie und ließ die
Mailänder bitter dafür büßen. Mailands Beispiel zündete, in
Breseia und Crema wurden des Kaisers Boten verjagt. In
flammendem Zorn hörte Friedrich die Kunde davon; die Mai¬
länder wurden vorgefordert, sich zu verteidigen. „Wir schwuren
den Eid, doch schwuren wir nicht, ihn zu halten," entgegnete in
der Hitze einer der Gesandten. Aus die zweite und dritte Ladung
erschienen sie gar nicht mehr, sondern rüsteten sich. Am 16. April
1159 wurde gegen sie als Meineidige und der Majestätsbelei¬
digung Schuldige des Reiches Acht ausgesprochen; der Kaiser
warf seinen Handschuh zur Erde zum Zeichen, daß ihre Güter
zur Plünderung, ihre Personen der Knechtschaft und ihre Stadt
der Zerstörung preisgegeben seien. Am gleichen „Dage griffen
die Mailänder des Kaisers Schloß Trezzo mit Übermacht an,
drei Tage und drei Rächte hatte die kleine Besatzung immer gegen