Der Augsburger Religionsfriede. 87
entreißen und so Deutschlands Ehre und Sicherheit zu retten.
Allein trotz dreier Feldzüge (1552—1555), gelang ihm dieses
nicht. Ein Waffenstillstand zu Vau cell es endete den Krieg,
und die lothringischen Städte blieben im Besitze der Franzosen.
Das war die traurige Folge einer Verbindung deutscher Fürsten
mit einem Nachbarn, der stets nach Deutschlands Grenzländern
seine habgierigen Hände ausstreckte! —Derjenige aber, der diese
Verbindung herbeigeführt hatte, erlebte die Beendigung des da¬
raus entstandenen Krieges nicht. In einer Fehde gegen seinen
früheren Bundesgenossen, den Markgrafen Albrecht von Branden¬
burg, fiel er bei Sievershau seu, einem Dorfe in der
Lünebnrger Haide, von einer feindlichen Kugel getroffen, im
Jahre 1553.
Mittlerweile (am 5. Febr. 1555) war der Reichstag in
Augsburg durch den König Ferdinand im Aufträge des durch
Kränklichkeit gehinderten Kaisers eröffnet worden, um den im Pas-
sauer Vertrag in Aussicht gestellten Religionsfrieden, sowie den
längst ersehnten Landfrieden ins Werk zu setzen. Man hatte infolge
gegenseitiger Erörterungen die Überzeugung gewonnen, daß der
Religionsstreit jetzt wenigstens weder durch ein Religions¬
gespräch, noch durch ein allgemeines Coucil beigelegt werden
könne. Trotzdem zogen sich durch die beständigen Erklärungen
und Gegenerklärungen der katholischen und protestantischen Stände
die Verhandlungen acht Monate hinaus, ohne daß eine Über¬
einstimmung zustande kam, so daß Ferdinand den Reichstag
aufheben wollte, und sich nur durch die Bitten der protestantischen
Fürsten bewegen ließ, das Resultat der Verhandlungen abzu¬
warten, deren Leitung er als ein verständiger und friedliebender
König übernehmen möchte. So kam unterm 21 — 26. Septem¬
ber 1555 der Augsburger Religionsfriede zustande,
welcher im Wesentlichen festsetzte, daß sortan kein Stand wegen
der Augsburgischen Konfession beunruhigt, beschädigt, vergewal¬
tigt, und daß die streitige Religion nicht anders, denn durch
christliche, friedliche Mittel und Wege zur Vergleichung gebracht
werde, wogegen die der Augsburgischen Consession angehörenden
Stände den Kaiser und die katholischen Stände bei ihrer Reli¬
gion und ihren Kirchengebräuchen, Gütern, Landen, Leuten,
Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Einkünften unbeschwert lassen
sollen; daß aber alle den genannten beiden Religionen nicht An¬
gehörigen von diesem Frieden auszuschließen seien. Die Prote¬
stanten hatten damit also erreicht, daß in den katholischen Ge¬
bieten ihnen ungestörte Religionsübung bewilligt wurde. Da¬
gegen wollten sie ihren katholischen Unterthanen nur unter der