Full text: Die Neuzeit (Band 3)

Der Augsburger Religionsfriede. 87 
entreißen und so Deutschlands Ehre und Sicherheit zu retten. 
Allein trotz dreier Feldzüge (1552—1555), gelang ihm dieses 
nicht. Ein Waffenstillstand zu Vau cell es endete den Krieg, 
und die lothringischen Städte blieben im Besitze der Franzosen. 
Das war die traurige Folge einer Verbindung deutscher Fürsten 
mit einem Nachbarn, der stets nach Deutschlands Grenzländern 
seine habgierigen Hände ausstreckte! —Derjenige aber, der diese 
Verbindung herbeigeführt hatte, erlebte die Beendigung des da¬ 
raus entstandenen Krieges nicht. In einer Fehde gegen seinen 
früheren Bundesgenossen, den Markgrafen Albrecht von Branden¬ 
burg, fiel er bei Sievershau seu, einem Dorfe in der 
Lünebnrger Haide, von einer feindlichen Kugel getroffen, im 
Jahre 1553. 
Mittlerweile (am 5. Febr. 1555) war der Reichstag in 
Augsburg durch den König Ferdinand im Aufträge des durch 
Kränklichkeit gehinderten Kaisers eröffnet worden, um den im Pas- 
sauer Vertrag in Aussicht gestellten Religionsfrieden, sowie den 
längst ersehnten Landfrieden ins Werk zu setzen. Man hatte infolge 
gegenseitiger Erörterungen die Überzeugung gewonnen, daß der 
Religionsstreit jetzt wenigstens weder durch ein Religions¬ 
gespräch, noch durch ein allgemeines Coucil beigelegt werden 
könne. Trotzdem zogen sich durch die beständigen Erklärungen 
und Gegenerklärungen der katholischen und protestantischen Stände 
die Verhandlungen acht Monate hinaus, ohne daß eine Über¬ 
einstimmung zustande kam, so daß Ferdinand den Reichstag 
aufheben wollte, und sich nur durch die Bitten der protestantischen 
Fürsten bewegen ließ, das Resultat der Verhandlungen abzu¬ 
warten, deren Leitung er als ein verständiger und friedliebender 
König übernehmen möchte. So kam unterm 21 — 26. Septem¬ 
ber 1555 der Augsburger Religionsfriede zustande, 
welcher im Wesentlichen festsetzte, daß sortan kein Stand wegen 
der Augsburgischen Konfession beunruhigt, beschädigt, vergewal¬ 
tigt, und daß die streitige Religion nicht anders, denn durch 
christliche, friedliche Mittel und Wege zur Vergleichung gebracht 
werde, wogegen die der Augsburgischen Consession angehörenden 
Stände den Kaiser und die katholischen Stände bei ihrer Reli¬ 
gion und ihren Kirchengebräuchen, Gütern, Landen, Leuten, 
Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Einkünften unbeschwert lassen 
sollen; daß aber alle den genannten beiden Religionen nicht An¬ 
gehörigen von diesem Frieden auszuschließen seien. Die Prote¬ 
stanten hatten damit also erreicht, daß in den katholischen Ge¬ 
bieten ihnen ungestörte Religionsübung bewilligt wurde. Da¬ 
gegen wollten sie ihren katholischen Unterthanen nur unter der
	        
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