Full text: Hilfsbuch für den Unterricht in der Deutschen Geschichte

108 Vierter Zeitraum. Von d. Neugründ. d. Deutsch. Reiches bis z. Ende d. stauf. Kaiser. 
des Rittertums gefördert und die Entstehung der Ritterorden 
veranlaßt, 4. äußerst fruchtbringende Beziehungen sowohl zwischen 
dem Morgen- und dem Abendlande als zwischen den abendländischen 
Völkern selbst herbeigeführt. Gerade unser Vaterland hat durch sie 
mannigfache Anregungen und tiefgreifende Umgestaltungen erfahren, nament¬ 
lich auf dem Gebiete des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen 
Lebens, der Wissenschaften und Künste, so daß man das Zeitalter 
der Kreuzzüge, welches ungefähr mit dem der Staufer zusammenfällt, als 
einen Wendepunkt unserer Geschichte bezeichnen muß. (Das Nähere 
im folgenden Abschnitt.) 
9. Zustände des Deutschen Aeiches und Kolkes nnter 
den stunfischen Kaisern. 
a) Staatliche Einrichtungen (Stände, Verfassung und Ver¬ 
waltung). 
a) Tie Stände. Seit FriedrichI. gab es einen einheitlichen Reichssürsten- 
stand, der den hohen Adel bildete. Es gehörten dazu die sechs Erzbischöfe von 
Mainz, Köln, Trier, Magdeburg, Bremen, Salzburg, die Bischöfe und die Reichs¬ 
äbte (zusammen 50), von den weltlichen Großen aber nur der König von Böhmen, 
die Herzoge, die Markgrafen von Meißen und Brandenburg, die Psälzgrafen von 
Sachsen und bei Rhein, aus der Zahl der Grafen nur der von Anhalt (zusammen 16). 
Auch im Rang standen die geistlichen über den Laiensürsten. Die wichtigsten Vor¬ 
rechte der Fürsten waren die Wahl und die Beratung des Königs. In ihren Land¬ 
schaften (Territorien) bekamen sie allmählich die Hoheitsrechte des Reiches in die 
Hand uud wurden Landesherren. — Dem hohen Adel oder dem Fürstenstande trat 
als niederer Adel der Ritterstand gegenüber. Dazu gehörten die Grafen, die 
freien Herreu (Freiherren) und die Reichsministerialen, d. h. alle durch ein Lehen 
zu schwerem Reiterdienst Verpflichteten (vgl. unten). Bei gleichem Berus und 
gleicher Bildung fühlten sich die Ritter als gleichberechtigte Genossen. Sie bildeten 
den Kern des Reichsheeres, verwalteten die Reichsgüter und wurden vielfach als 
Gesandte und als Statthalter des Kaisers in den italienischen Landschaften ver¬ 
wendet. Dagegen blieb ihnen der Reichstag verschlossen. — Der Bürgerstand, 
der sich in Gilden (Kaufleute) und Zünfte (Handwerker) gliederte, gewann 
mit dem Aufblühen des Städtewesens erhöhte Bedeutung (s. unten); doch ver¬ 
mochte auch er die Zuziehung zu den Reichstagen noch nicht durchzusetzen. — Der 
Bauernstand blieb vom politischen Leben gauz ausgeschlossen; nur an der 
Ausübung der Rechtspflege behielt er seinen Anteil. 
ß) Verfassung und Verwaltung. Die wichtigsten Änderungen gegenüber 
dem vorigen Zeitraum waren folgende: 1. Die Wahl des Königs war 
ausschließlich Sache der Fürsten. 2. Die Macht des Königtums ging seit 
dem Tode Heinrichs YI. immer mehr zurück, weil das Reichsgut zusammen¬ 
schwand 1 und die Könige nicht nur ihren Einfluß auf die Besetzung der bischös- 
1 Die Reste des Reichsgutes (Städte, Dörfer, Höfe) übernahmen Reichs-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.