Full text: Hilfsbuch für den Unterricht in der Deutschen Geschichte

3. Kaiser Wilhelm II. 
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auch Geschichte studierte. Unter besonders bewährter Leitung wurde er 
dann in die verschiedenen Zweige der Staatsverwaltung praktisch 
eingeführt. 
c) Prinz Wilhelm als Vertreter seines Großvaters und seines 
Vaters. Schon vor der Thronbesteigung Friedrichs III. nahm der Prinz 
Wilhelm thätigen Anteil an den Staatsgeschäften. Wiederholt mußte er 
an Stelle des abwesenden kranken Vaters fürden hochbetagten Kaiser 
Wilhelm eintreten, bis er schließlich mit der dauernden Vertretung 
desselben betraut wurde. Friedrich III. ernannte seinen Sohn zum Stell¬ 
vertreter bei der Erledigung derjenigen Regierungsgeschäfte, die er ihm 
zuweisen würde. So hatte dieser die beste Gelegenheit, sich auf seinen 
Herrscherberuf vorzubereiten. 
ä) Wilhelms II. Thronbesteigung. Tiefgebeugt von den schweren 
Schicksalsschlägen der letzten Zeit, aber mutig und voll Gottvertrauen er¬ 
griff der jugendliche Kaiser die Zügel der Regierung (15. Juni 1888). 
In einer herzlichen Kundgebung an das preußische Volk sagte 
er u. a., er habe Gott gelobt, „ein gerechter und milder Fürst zu sein, 
Frömmigkeit und Gottesfurcht zu pflegen, den Frieden zu schirmen, die 
Wohlfahrt des Landes zu fördern, den Armen und Bedrängten ein Helfer, 
dem Rechte ein treuer Wächter zu sein". 
Bei der Eröffnung des ersten Reichstages im Weißen Saale 
des Königlichen Schlosses (25. Juni) erschien der Kaiser von allen deutschen 
Fürsten umgeben. Voran schritten Generale, welche das Reichsschwert und 
den Reichsapfel, das Scepter, die Krone und das Reichsbanner trugen, 
^n der Thronrede betonte Wilhelm II. seinen Entschluß, in den Bahnen 
feine» Großvaters weiter zu wandeln, die Gesetzgebung für die ärmern 
Klassen auszubauen und den Frieden zu erhalten. „Deutschland be¬ 
darf weder neuen Kriegsruhms noch irgend welcher Eroberungen." 
In der Thronrede vor dem preußischen Landtag (27. Juni) 
gelobte er, allen Bekenntnissen seinen Schutz zu gewähren und nach 
den Worten Friedrichs des Großen zu handeln, daß der König des 
Staates erster Diener ist. 
e) ^ie ersten )legiernngssahre Wilhelms II. Besonders bemerkens¬ 
wert sind: 1. das Alters- und Jnvaliditätsgesetz (vgl. S. 366); 
2. diiä Arbeiterschutzgesetz (1891), welches u. a. Bestimmungen über 
die Sonntagsruhe sowie über Frauen- und Kinderarbeit enthält; 3. die 
Maßregeln zur Sicherung des Friedens: Pflege freundschaftlicher 
Beziehungen mit den übrigen Herrschern durch persönlichen Verkehr, Er¬ 
neuerung des Dreibundes, Verbesserung des Heerwesens und Verstärkung
	        
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