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schuf durch eine neue Verfassung, welche allen Unterthanen gleiche Pflichten
und Rechte einräumte, den einheitlichen Staat.
3. Die Auflösung des deutschen Reiches (1806).
Während man in Württemberg anfing, in die neue Verfassung
sich einzuleben, konnte man doch nirgends der neuen Ordnung der
Dinge froh werden. Jedermann ahnte, daß der gewaltige Mann,
der die neuen Zustände geschaffen, zu immer weiteren Plänen und
Gewaltschritten ausholen werde. Das Jahr 1806 war im südlichen
Deutschland ein uugemeiu unruhiges; denn überall zwischen dem
Inn und Rhein, den Alpen und dem Main waren die Regimenter
Napoleons zurückgeblieben und hatten sich mit nicht geringen Ansprüchen
in Städten und Dörfern einquartiert. Auch in Württemberg lagen
französische Abteilungen. Immer wieder hatte man auf den Abmarsch
der fremden Gäste gehofft; aber die Erwartungen erwiesen sich stets
als eitel. Endlich lehrten die Ereignisse selbst deutlich, zu welchem
Zweck der französische Kaiser seine Truppen in der Nähe behalten hatte.
Er ging nämlich mit dem Gedanken um, das einst so kraftvolle, aber
nun im Innern morsche „heilige römische Reich deutscher
Nation" aufzulösen. Es war ihm das ein Leichtes; denn Österreich
war nach dem unglücklichen Kriege zu sehr erschöpft, als daß es die
alte Würde noch hätte geltend machen können; und so stiftete denn Na¬
poleon am 17. Juli 1806 den Rheinbund, welchem zunächst 16 deutsche
Staaten, darunter auch Württemberg, beitraten. Der Sitz des Bundes
war in Frankfurt a. Main; sein Schirmherr war Napoleon. Die
Fürsten des Bundes blieben im Innern ihrer Lande zwar selbständige
Herrscher, mußten aber das Recht, Krieg und Frieden zu schließen, an
Napoleon abtreten, ihm ihre Mannschaften zur Verfügung stellen und
sich französische Verwaltungsgrundsätze aufnötigen lassen.
Aus die Stiftung des Bundes hin erklärte Franz II, der letzte Kaiser-
aus dem Hause Habsburg: er sehe das Band, welches ihn bis jetzt an den
Staatskörper gebunden, als gelöst an; Amt und Würde des Reichsoberhaupts
seien erloschen durch die Vereinigung der verbündeten rheinischen Stände;
er betrachte sich dadurch entbunden von allen übernommenen Pflichten gegen
das deutsche Reich. Die von ihm bis jetzt getragene deutsche Kaiserkrone
lege er nieder und entbinde zugleich Kurfürsten, Fürsten und Stände und
alle Reichsangehörigen, insonderheit auch die Mitglieder der höchsten Reichs-