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zwar auch zum Stand der Freien, galt aber noch nicht für 
vollfrei. — Aus der großen Masse der treten hob sich als 
die Nachkommenschaft durch Thaten ausgezeichneter Geschlechter 
der Stand der Edeln ab. 
9) Nichtfrei waren die leibeigenen Knechte (auch Kriegs¬ 
gefangene), die samt ihren Kindern wie eine Sache zum Gut 
gehörten, seine Waffen tragen durften und die Haus- und 
Feldgeschäfte besorgen mußten. Manchmal kam es vor, daß 
beim Würfelspiel ein Freier, nachdem er Hab und Gut 
verloren hatte, auch noch die Freiheit verspielte und 
in den Stand der Nichtfreien herabsank. 
10) Das Haupt der Familie war der Hausvater. Die 
in der Nähe beisammen wohnenden Familien bildeten eine 
Gemeinde mit einer aus den einzelnen Gutshöfen und 
der im gemeinschaftlichen Besitz befindlichen Allmand (Weide 
und Wald) bestehenden Markung und einem aus der Reihe 
der freien Männer gewählten Gemeindevorstand. Alls einer 
Anzahl Gemeinden, die innerhalb gewisser natürlicher Grenzen 
beisammen lagen, entstand ein Gau, dem einer der ältesten 
©betn als Gaurichter oder Graf, einer der frömmsten als 
Oberpriester vorstanb. Die Angehörigen mehrerer Gaue bil- 
beten einen Volksstamm, ein Volk, dessen Führung in Kriegs¬ 
zeiten ein Heerführer oder Herzog übernahm. Von einer 
alle Stämme umfassenden Einheit als Nation wußten die 
alten Deutschen nichts, wie denn auch der Gesamtname 
„Deutsche" erst im 0. Jahrhundert aufkam. 
11) Die Gesetze wurden in den Volksversammlungen der 
Gemeinde, des Gaus oder 'des Stammes beraten. Diese 
Volksversammlu.ngen wurden im Freien an einem ge¬ 
weihten Ort unter einer Eiche ober Stube in den heiligen 
Zeiten des Neu- ober Vollmonbs gehalten. Jeber voll¬ 
freie Mann hatte bas Recht uub bie Pflicht, zu erscheinen; 
boch pflegten nur durch Abel, Alter, Kriegsruhm und 
Beredsamkeit ausgezeichnete Männer das Wort zu 
ergreifen. Die gemachten Vorschläge wurden durch bei¬ 
fälligen Zuruf oder das Zusammenschlagen der 
Waffen angenommen oder mit unwilligem Murren und 
Geschrei verworfen.
	        
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