ig6 Die Gründung des italischen Nationalstaats 
die Fabier litten. Die Eroberung der Stadt glückte durch die Anlage eines 
unterirdischen Ganges, cuniculus (Cic. Cäc. 88). Mit Veji pflegt das latinische 
Fidenä verbündet zu sein. Im Kampfe mit dem Führer der Fidenaten 
oder mit dem Vejenterkönig Lar Tolumnius gewann A. Kornelius Kossus die 
spolia opima, die noch zur Zeit des Augustus in Rom zu sehen waren. 
Sein Vorgänger in dieser Auszeichnung war nach der Sage Romulus, der 
über Akko von Cänina die spolia opima davontrug (Plut. Rom 16). Im 
südlichen Etrurien wurden 387 vier neue Tribus eingerichtet: Stellatina, 
Tromentina, Sabatina, Arnensis; im Volskergebiet 358: Publilia und 
Pomptina, 332: Maecia und Scaptia. Sutrium wurde 383 als Grenzfestung 
angelegt. 
Die Kelten. Über den Namen schreibt Cäsar b. G. I 1, 1: ipsorum 
lingua Celtae, nostra Galli appellantur. Das Jahr des 1. Kelteneinfalls 
ist nach Polybios das Jahr des Antalkidischen Friedens, 01. 98, 2 = 387/6 
v. Chr. Die römische Überlieferung setzt das Ereignis in das J. 390. 
Den ältesten Bericht über die gallische Katastrophe gibt Polyb. I 6. II 
18. 22, 4 f. Eine dauernde Schädigung der römischen Macht durch die 
Kelten ist nicht zu bemerken. 
Rom und Latium nach dem Kelteneinfall. Über die endlosen Kriege 
mit den Volskern und Äquern geben glaubwürdigen Aufschluß allein die 
dürftigen Notizen bei Diodor. Gleichzeitig verloren die Aurunker und 
Sidiciner, z. T. auch die Kampaner ihre Selbständigkeit. Der sog. 1. Sam- 
niterkrieg (343—341) ist schon von Niebuhr in das Reich der Fabel ver¬ 
wiesen worden. Über die politische Stellung der italischen Städte vor 
der Lex Julia (90) ist zu vergleichen Marquardt StV I2 21—58; 
ebd. S. 49 findet sich ein Verzeichnis der latinischen Kolonien mit den 
Gründungsjahren, zurückgehend auf Madvig und Mommsen. Mit der 
Auflösung des Bundes wurde den latinischen Städten natürlich die Befug¬ 
nis zu gemeinsamen Versammlungen (concilia) genommen. Die römischen 
Bürgerkolonien bewährten sich als Zwingburgen der römischen Herrschaft 
im unterworfenen Lande. Den 300 Vollbürgem standen die Alteingesessenen 
als Halbbürger gegenüber, erstere büdeten die römische Besatzung {prae- 
sidium). 
Leitender Gesichtspunkt: Rom und Latium. Der Kelteneinfall unterbricht die 
Bestrebungen der Römer, sich in Latium einzurichten. Da Rom schon vor dem J. 509 
vorübergehend die Herrschaft in Latium hatte, so ist hier nicht von einer Begründung 
der römischen Herrschaft in Latium zu sprechen, sondern von der Befestigung. Das 
Wachstum des römischen Einflußgebiets zeigen die Koloniegründungen (Karte). 
§ 116. Die Begründung der römischen Herrschaft in Mittelitalien. 
338—284. 
Quellen. Für den ersten Samniterkrieg (327 — 304) kommt vor allem Diodor in 
Betracht, von dem leider nur die Jahre 318 — 302 vollständig vorliegen (XIX—XX). 
Über die Kriege mit den Kelten und Etruskern ist der beste Bericht bei Polyb. II 
19 f. erhalten, der, wie man glaubt, auf Fabius Piktor zurückgeht. 
Literatur. Die Darstellung des ersten Samniterkrieges bei Mommsen RG I8 
363 f. beruht auf Livius, ist daher veraltet. 
i. Samniterkrieg, 327—304. Es ist wahrscheinlich, daß man in 
Rom von der Unvermeidlichkeit eines Waffenganges mit den Samnitern 
längst überzeugt war. Das reiche Kampanien (Campagna Felice) lockte
	        
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