Full text: Die neuere Zeit (Teil 3)

- v - - Tpe ' -V' :■ ' 
— 121 — 
König, um die vermeintliche Beeinträchtigung eines Geringeren zu ahnden, dem Rechte 
Gewalt an). Unter Friedrich wurde die Ausarbeitung eines „Allgemeinen Landrechtes 
für die preußischen Staaten" begonnen (vollendet 1794). 
e) Schon int ersten Jahre feiner Regierung (1740) schrieb Friedrich an den Rand 
eines Berichtes des Konsistoriums (über vermeintliche Verleituug zum Katholizismus) 
den Bescheid: „Die Religionen Müssen alle Tolleriret werden und muß der Fiscal 
(hier — Staat) nuhr das Auge daraus haben, daß keine der andern abrug Tuhe, deu 
hier mus ein jeder nach Seiner Faßon ©dich werden." — Der König, für feine Person 
dem Kirchentum entfremdet, achtete doch die Frömmigkeit an anderen (z. B. an dem 
General Ziethen). — Auch die Zeufur, d. H. die staatliche Prüfung des Gedruckten 
vor der Veröffentlichung, wurde milde gehaudhabt. 
f) Schon Friedrichs Vater suchte die allgemeine Schulpflicht durchzuführen, doch 
fehlte es auch unter Friedrich noch vielfach an Volksschulen: in den höheren Schulen 
wurden auf Befehl des Königs, dessen Sinn aus das praktisch Nützliche gerichtet war, 
neben den Altertumsstudieu auch die realen Fächer behandelt. — Der bildenden Kunst 
kamen die Bauten des Königs (das Schloß in Sanssouci nach v. Kuobelsdorffs 
Plan, der Dom, die Akademie, das Opernhaus in Berlin) zugute; in der Musik war 
der König selbst ausübend. In feinem Umgang zog er die Franzosen und andere 
Ausländer vor; außer Voltaire, mit dem er auch nach Abbruch des persönlichen Ver¬ 
kehrs (1753) in Briefwechsel blieb (wie mit dem Mathematiker d'Alembert) sind der 
Marauis d'Argens und der Italiener Algarotti zu nennen. Auch in seinen umfang¬ 
reichen (poetischen, geschichtlichen und philosophischen) Schriften bediente sich der 
König der französischen Sprache. Der deutschen Literatur stand er fremd gegenüber; 
gegen seine Schrift „De la litterature allemande“ schrieb Justus Möser die beste Er¬ 
widerung („Über die deutsche Literatur", 1781). 
3. Die erste Teilung Polens, 1772, Polen hatte unter den 
beiden Königen aus dem kursächsischen Hause (August II. u. III.) weder an 
äußerem Ansehen noch an innerem Frieden gewonnen. Nach Augusts III. 
Tod gelangte ein einheimischer Magnat Stanislaus Poniatowski auf 
den Thron (reg. 1763—95.). Unter diesem schwachen Fürsten konnte Katha¬ 
rina II. ihren Plan, durch Erwerbung Polens die russische Grenze weiter 
nach Westen vorzuschieben, verwirklichen. Preußen und Österreich beteiligten 
sich an der Zertrümmerung Polens, um nicht das ganze Land in die Hände 
Rußlands fallen zu lassen. In der ersten Teilung (1772) erhielt Preußen 
das im zweiten Thorner Frieden (1466) an Polen abgetretene Westpreußen 
(außer Danzig und Thorn), sowie den Netzedistrikt (mit Bromberg); an 
Österreich kamen die Königreiche Galizien nnd Lodomirien, welche 
schon in der Zeit Ludwigs d. Gr., des Zeitgenossen Karls IV. zn Ungarn 
gehört hatten, an Rußland der größere (östliche) Teil von Sitthauen. 
In Polen hatte sich gegenüber dem Versuche der Regierung, den Dissidenten 
d. H. den griechisch-katholischen und protestantischen Bewohnern politische Gleichstellung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.