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Plätze hielten sich mit fremder Hilfe, so Stralsund (1628). Christian IV.,
bessert Stellung zur See noch unerschüttert war, erhielt im Frieden zu
Lübeck (im Mai 1629) seine festländischen Besitzungen zurück gegen Preis¬
gabe der mit ihm verwandten Herzöge von Mecklenburg und Verzicht auf die
norddeutschen Stifte. Wallenstein erhielt für seine Aufwendungen Mecklen¬
burg als erbliches Herzogtum und blieb an der Spitze des kaiserlichen Heeres,
um Norddeutschland niederzuhalten.
^Das Verfahren des Kaisers gegen die Herzoge von Mecklenburg wurde als ein
Übergriff betrachtet, wie 80 Jahre früher Karls V. Einschreiten gegen die Angehörigen
des Schnialkaldener Bundes. Eine solche kaiserliche Machtentfaltung war man seit
den Ottonen und Friedrich I. nicht mehr gewöhnt, am wenigsten in Norddeutschland.
Wallenslein, wiewohl mit dem Titel eines „Generals des baltischen und ozeani¬
schen Meeres" ausgestattet, vermochte nichts zur See. Wie sich Stralsund mit dänischer
und schwedischer Hilfe sechs Monate lang gegen die Kaiserlichen hielt, so wehrte auch
das kleine Glückstadt an der Elbemündung, von holländischen nnd englischen Schiffen
unterstützt, alle Angriffe ab.
Wallenstein wollte in Mecklenburg deu alten Plan, einen Kanal von Wismar
durch die Binnenseen nach der Elbe zu führen, wieder aufnehmen; vou dem Ehrgeiz
aller Emporkömmlinge, eine Dynastie zu gründen, erfüllt, fetzte er, da er keinen Sohn
hatte, seinen Neffen Maximilian zu feinem Nachfolger ein.
3. (Restitutionsedikt nnd Entlassnng Wallensteins). Der
Kaiser wollte den vollständigen Sieg in Norddeutschland zur Wiederherstellung
des Katholizismus benützen und forderte im sog. Restitutionsedikt (im
März 1629) alle feit dem Pafsauer Vertrag (1552) von den Protestanten
eingezogenen Güter für die katholische Kirche zurück. Dadurch sollten die
Erzbistümer Magdeburg und Bremen, 12 Bistümer, zahlreiche Klöster u. a.
geistliche Herrschaften wiederhergestellt werden.
Das Übergewicht des auf die Waffen Wallensteins gestützten Kaisers
erschien den Reichsständen so drohend, daß sie auf dem Kurfürstentag zu
Regensburg (1630), den der Kaiser berufen hatte, um seinen Sohn
Ferdinand zum Teutschen König wählen zu lassen, auf die Entlassung
Wallen st eins drangen. Wallenstein verlor den Oberbefehl über das kaiser¬
liche Heer, bald auch sein Herzogtum Mecklenburg.
Wie Karl V. feinen Sieg bei Mühlberg zur Vermehrung der kaiserlichen Macht
und zugleich zur Wiedervereinigung der Kirche hatte benützen wollen, so war auch
Ferdinand, der sich hierin mit der Liga eins wußte, auf die Wiederherstellung des
Katholizismus eifrig bedacht. Der geistliche Vorbehalt wurde nunmehr endgültig so
ausgelegt, daß geistliche Herrschaften bei dem Übertritt ihrer Inhaber zur protestantischen
Lehre in jedem Falle einen neuen katholischen Inhaber hätten erhalten sollen, i, Die
Bistümer, deren Restitution (Wiederherstellung) begehrt wurde, waren Minden, Verden,
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