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Entscheidung von Streitigkeiten ward em Reichskammergericht ein¬
gesetzt, zu dessen Unterhalte zum erstenmale eine allgemeine
Reichssteuer, der sog. gemeine Pfennig, ausgeschrieben wurde
Deutschland ward in zehn Kreise eingeteilt, von denen jeder ein
Kriegskontingent stellen sollte, um die Urteile des Reichskammer
gerichtes durchzuführen. Es waren der östreichische (Östreich, Steier¬
mark, Körnchen, Kram, Tyrol), der bairische (Herzogtum Baieru
mit der Oberpfalz, Salzburg, Regensburg), der schwäbische (Wür-
temberg, Baden), der fränkische (Ansbach und Baireuth), der ober¬
rheinische (Lothringen, Elsaß, Hessen), der kur- oder niederrheinische
(die Bistümer Mainz, Trier, Köln), der westfälische (zwischen
Maas und Weser), der obersächsische (Sachsen, Brandenburg,
Pommern), der niedersächsische (zwischen Weser und Elbe) und
burgundische (die Niederlande, Franche Comte).
In dem Streben, die Macht des Habsburgischen Hanfes zu vermehren,
war Maximilian glücklich. Seinen Sohn Philipp verheiratete er mit
Johanna, der Tochter des Königs Ferdinand von Aragonien und der
Königin Jsabella von Castilien. Philipps Sohn, Karl vereinigte in der
Folge Aragonien und Castilien zum Königreich Spanien; dazu kamen die
Niederlande als Erbschaft feines Vaters, die spanischen Besitzungen Neapel,
Sicilien und Sardinien, endlich die nenentdeckten Länder in Amerika, so
daß dieser Karl, später auch deutscher Kaiser, ein Reich beherrschte, in dem
die Sonne nicht unterging. Sein Brnder Ferdinand ward König von
Ungarn und Böhmen.
Maximilian ist der letzte mittelalterliche Kaiser und steht schon
in der neuen Zeit. In seine letzten Lebensjahre fallen bereits
die Anfänge der Reformation.
§ 20 Mittelalterliche Zustände und Einrichtungen.
Bei der Eroberung des römischen Reiches durch die Völker¬
wanderung nahmen die Deutschen einen großen Teil des Landes
in Besitz. Das meiste davon fiel in kleinen Ackerlosen als wirk¬
liches Eigentum (Allod) an die Freien. Die Könige erhielten den
reichen Besitz der römischen Kaiser, der noch durch viele herrenlose