Full text: Griechische und römische Geschichte (Teil 1)

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fernten Provinzen wegführen zu lassen. Jnzwifchen war L. Opimin s, der 
Bezwinger des ausständischen Fregellä, einer der entschlossensten Optimalen, 
zum Konsul gewählt worden, und als C. Gracchus aus Afrika zurückkehrte, 
fiel er bei der Wiederbewerbung um das Tribunal durch. Alsbald wurden 
allerhand Vorzeichen nach Rom gemeldet, wodurch die Götter ihren Wider¬ 
willen gegen die Erbauung einer neuen Stadt auf dem verfluchten Boden 
Karthagos ausgesprochen hätten, und so wurde deren Aufhebung beim Volke 
beantragt. Dies sollte der Senatspartei der Anlaß werden, den Gracchus 
mit dem ihm treu gebliebenen Anhange völlig unschädlich zu machen. Am 
Tage der Abstimmung wurde in dem entstehenden Getümmel von den Leuten 
des Gracchus ein Liktor getötet; infolge davon übertrug der Senat mittelst 
der bekannten Formel: der Konsul solle Sorge tragen, daß die Wohlfahrt 
des Staates ungeschädigt bleibe, dem Opimins die Gewalt eines Diktators. 
Sofort griff er mit seinen Bewaffneten den Aventinus, wo sich die Demokraten 
verschanzt hatten, an: M. Fulv ius Flac cus fiel mit einem seiner Söhne 
im Streite, und C. Gracchus, der fliehend die andere Seite des Tiber- 
flusses erreicht hatte, ließ sich, da er keinen Ausweg der Rettung sah, von 
einem getreuen Sklaven das Schwert in die Brust stoßen. Sein Kopf wurde 
von dem Konsul mit schwerem Golde ausgewogen und seinem Überbringer, 
einem früheren Freunde des Getöteten, bezahlt. Die Leichen der Erschlagenen, 
3000 an Zahl, stürzte man in den Fluß. 
Ihren Sieg, der diesmal weit vollständiger war, als beim Tode des älteren 
Gracchus, benutzte die Nobilität aus der einen Seite mit Vorsicht, auf der 
anderen mit Nachdruck zu ihrem Vorteile. Dm Rittern ließ man die Be¬ 
setzung der Geschworenengerichte, die italischen Bundesgenossen durften den 
ihnen zugewiesenen Staatsacker behalten; was der Adel aber selbst noch da¬ 
von im Besitz hatte, wurde für zinsfreies Privateigentum erklärt. Mit 
grausamer Härte verfolgte man nicht allein die überlebenden Anhänger des 
Gracchus, sondern man strafte auch die toten mit Einziehung ihres Besitzes. 
Den Witwen verbot man, um sie zu trauern, nahm ihnen ihr Heiratsgut; 
hiervon errichtete dann der Konsul Opimins der Eoncordia einen prachtvollen 
Tempel. Im Volke aber, das seine Führer im Augenblicke der Gefahr ver¬ 
lassen hatte, und das nach ihrem Tode sogar über die Häuser des C. Gracchus 
und M. Fulvius plündernd hergefallen war, lebte später das Andenken an 
seine Wohlthäter wieder auf; es ehrte die gracchifchen Brüder damit, daß 
ihnen noch jahrelang an den Stätten ihres Todes Erstlingsopfer an 
Früchten dargebracht wurden.
	        
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