60 § 37. Der Athenische Staat und die Verfassung des Solon.
zum Führer der unzufriedenen Volkspartei gemacht hatte, der Alleinherr¬
schaft und behauptete sie auf Lebensdauer. Er hob das politische Ansehen
Athens, förderte Ackerbau und Handel, Kunst und Bildung (Ordnung
der Homerischen Lieder) und verbesserte die Besitzverhältnisse noch weiter
zum Vorteil der Armeren.
3. Die Söhne des Wisistratus (527— 510). Auf Pisistratus
folgten seine beiden Söhne Hippias und Hipparchns in gemein¬
samer Herrschaft. Sie regierten anfangs gerecht und friedlich. Später
machten sie sich durch herrisches Austreten mißliebig. Hipparch wurde
ermordet, Hippias einige Jahre darauf zur Flucht genötigt (510).
Hippias floh zum Perserkönig Darms. Später soll er diesen zum Krieg gegen
Athen angereizt haben.
IV. Die Demokratie (seit 5JO).
1. Z)ie Werfassung des Ktisthenes (508). Mit der Herstellung
der Republik waren die alten Parteizwiste wieder aufgelebt. Klifthenes,
der Führer und Sieger der demokratischen Partei, gestaltete die Solonische
Verfassung in volkstümlichem Sinne weiter aus: er gründete die politischen
Rechte und damit auch die Zusammensetzung der Behörden auf eine ört¬
liche Einteilung des Volkes in zehn Phylen oder Kreise.
Dementsprechend wurde der Rat auf 500 Mitglieder (je 50 aus jedem Kreise)
erweitert, desgleichen die Kriegsleitung zehn Strategen übertragen, die durch die
Volksversammlung aus den zehn Kreisen zu wählen waren; den neun Archonten
wurde ein zehntes Mitglied als Amtsschreiber beigegeben.
2. I)er Astracisinus. Zu den neuen Einrichtungen, welche
Klifthenes zum Schutze der Volksrechte schuf, gehörte auch der Ostra-
cismus oder das Scherbengericht. Durch dasselbe konnten solche Persön¬
lichkeiten, deren übergroßer Einfluß dem Volksstaate gefährlich schien,
auf zehn Jahre aus Athen verbannt werden.
Dieses Bürgergericht wurde von der Volksversammlung ausgeübt. Jeder
Mitstimmende schrieb den Namen des etwa Verdächtigen auf eine Thonscherbe
(welche Osträkon hieß); zur Gültigkeit des Spruches war erforderlich, daß sich
mindestens 6000 Bürger an der Abstimmung beteiligten.
8 38.
Formen des nationalen Zusammenschlusses der einzelnen Staaten
und Stämme.
Das alte Griechenland bildete in der Zeit seiner politischen Selbständig¬
keit niemals einen Gesamtstaat, sondern zerfiel, nach der natürlichen Gliede-
rnng des Landes, in eine große Zahl kleinerer Staaten und Städtegenossen-