Full text: Kurzer Lehrgang der Alten Geschichte

60 § 37. Der Athenische Staat und die Verfassung des Solon. 
zum Führer der unzufriedenen Volkspartei gemacht hatte, der Alleinherr¬ 
schaft und behauptete sie auf Lebensdauer. Er hob das politische Ansehen 
Athens, förderte Ackerbau und Handel, Kunst und Bildung (Ordnung 
der Homerischen Lieder) und verbesserte die Besitzverhältnisse noch weiter 
zum Vorteil der Armeren. 
3. Die Söhne des Wisistratus (527— 510). Auf Pisistratus 
folgten seine beiden Söhne Hippias und Hipparchns in gemein¬ 
samer Herrschaft. Sie regierten anfangs gerecht und friedlich. Später 
machten sie sich durch herrisches Austreten mißliebig. Hipparch wurde 
ermordet, Hippias einige Jahre darauf zur Flucht genötigt (510). 
Hippias floh zum Perserkönig Darms. Später soll er diesen zum Krieg gegen 
Athen angereizt haben. 
IV. Die Demokratie (seit 5JO). 
1. Z)ie Werfassung des Ktisthenes (508). Mit der Herstellung 
der Republik waren die alten Parteizwiste wieder aufgelebt. Klifthenes, 
der Führer und Sieger der demokratischen Partei, gestaltete die Solonische 
Verfassung in volkstümlichem Sinne weiter aus: er gründete die politischen 
Rechte und damit auch die Zusammensetzung der Behörden auf eine ört¬ 
liche Einteilung des Volkes in zehn Phylen oder Kreise. 
Dementsprechend wurde der Rat auf 500 Mitglieder (je 50 aus jedem Kreise) 
erweitert, desgleichen die Kriegsleitung zehn Strategen übertragen, die durch die 
Volksversammlung aus den zehn Kreisen zu wählen waren; den neun Archonten 
wurde ein zehntes Mitglied als Amtsschreiber beigegeben. 
2. I)er Astracisinus. Zu den neuen Einrichtungen, welche 
Klifthenes zum Schutze der Volksrechte schuf, gehörte auch der Ostra- 
cismus oder das Scherbengericht. Durch dasselbe konnten solche Persön¬ 
lichkeiten, deren übergroßer Einfluß dem Volksstaate gefährlich schien, 
auf zehn Jahre aus Athen verbannt werden. 
Dieses Bürgergericht wurde von der Volksversammlung ausgeübt. Jeder 
Mitstimmende schrieb den Namen des etwa Verdächtigen auf eine Thonscherbe 
(welche Osträkon hieß); zur Gültigkeit des Spruches war erforderlich, daß sich 
mindestens 6000 Bürger an der Abstimmung beteiligten. 
8 38. 
Formen des nationalen Zusammenschlusses der einzelnen Staaten 
und Stämme. 
Das alte Griechenland bildete in der Zeit seiner politischen Selbständig¬ 
keit niemals einen Gesamtstaat, sondern zerfiel, nach der natürlichen Gliede- 
rnng des Landes, in eine große Zahl kleinerer Staaten und Städtegenossen-
	        
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