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Das deutsche Reich
tage zu Frankfurt fl 142) nach dem Tode Leopolds dahin bei-
gelegt wurde, daß Heinrich der Löwe Sachsen behielt und
Baiern an Leopolds Bruder und Nachfolger Heinrich (Jasomir-
gott — der sich mit Heinrichs' des Stolzen Wittwe vermählte)
überging. Albrecht der Bär erhielt die Nordmark (womit ihn
Kaiser Lothar für geleistete Dienste auf dem ersten Römerzuge
belehnte) unabhängig von Sachsen. —•
Die Beilegung des Streites war hauptsächlich veranlaßt
durch den Abt Bernhard von Clairveaux, der im Aufträge des
Pabstes die Fürsten zu einem zweiten Kreuzzuge ausforderte.
König Conrad zog auch an der Spitze vieler Fürsten und Her¬
ren nach Palästina, ohne jedoch seinen Zweck zu erreichen.
Nach seiner Rückkehr hinderte ihn der bald erfolgte Tod (1152),
einen Zug nach Italien zu unternehmen, wo in Folge von
Gewaltthätigkeiten der Fürsten und Städte die Verwirrung
immer mehr stieg.
§ 79. Friedrich i. Barbarossa. 1132 — 1196.
Unter Conrads III. Regierung hatte das Geschlecht der
Staufen über das der Welfen den Sieg davon getragen und
dadurch in Deutschland entschieden das Uebergewicht errungen:
fassung des unter seinem Nachfolger Friedrich begann jetzt der große Kampf
röm.Kaiser-um die Herrschaft in Italien und um die neue Begründung
thums ging des sich darauf stützenden römischen Kaiserreichs, welcher Kampf
der Kampf^,on den spätem Staufen sortgeführt in seinen Folgen nicht
uindieHerr'-bloß für dieses Geschlecht, sondern auch für das ganze deut¬
schst in sche Reich höchst verderblich wurde. Die Staufen und beson-
Jtalien her-pgrs Friedrich I. betrachteten das heilige römische Reich des
vor' Mittel-Alters als Fortsetzung, bezüglich Erneuerung des alten
römischen Kaiserreichs und machten demgemäß auch Anspruch
auf Wiedererlangung sämmtlicher Rechte der frühem Impera¬
toren. Bei dieser Forderung fanden sie Anklang und Unter¬
stützung von den durch Studium der alten römischen Schriften
Gebildeten. insbesondere den (Bolognesern) Juristen, welche
ohne Weiteres die im Codex des Justinian den frühem Im¬
peratoren eingeräumten Rechte auch dem römischen Kaiser im
Mittel-Alter zusprachen. Ein natürlicher Gegner dieser Jdenti-
fizirung des alten römischen Kaiserreichs mit dem jetzigen war
der Pabst, der eben nach jener Ansicht seine weltliche Macht¬
stellung nur der Beeinträchtigung der ursprünglich kaiserlichen
Rechte verdankte. Dazu kam ferner, daß auch die seit Heim
Ztal. Ver-rich. 111. durchaus umgestalteten Verhältnisse Italiens diesem
hältnisse; Projecte ungünstig waren. Die Städte in Ober- und Mittel-
in Ober- u.Jtalien, durch Handel und Gewerbfleiß reich geworden, erkauf'
oder ertrotzten von ihren geistlichen und weltlichen Herren