Proskynesis
Sitte, daß man sich vor dem Kö¬
nige auf die Erde warf und die
Füße oder Kniee des Herrschers
oder auch den Boden küßte (kynein
— küssen). 2. Bei den Griechen
und Römern warf man der
Statue der Gottheit die Kußhand
zu und nannte das Proskynesis
oder lat. adoraiio (adorare —
zum Munde führen). In der
Kaiserzeit fand die persische Sitte
bei den Römern Eingang und
wurde dann von dem Kaiser Dio¬
kletian (284 — 305) geboten. Zn
der christlichen Zeit wurde sie
auch auf die Bilder der Heiligen
angewandt, was dann zu vielen
Streitigkeiten über die Bilderver¬
ehrung führte.
Protektor, lat., Schutzherr,
Schirmer, Titel für die Stellung
Kromwells in der von ihm ge¬
schaffenen englischen Republik (1653
bis 1658) und Napoleons I. gegen¬
über dem Rheinbund (1806 bis
1813). Das Protektorat be¬
ansprucht Frankreich über die
Christen im Orient,*) Rußland
über die griechisch-katholischen Süd¬
*) Dieser Anspruch, der sich auf
Abmachungen mit der Türkei und mit
China (Vertrag von Tientsin 1858)
stützt, ist infofern unhaltbar, als jeder
<Ltaat kraft feiner Souveränität (f. d.)
das Recht hat, feine im Auslande an¬
sässigen Angehörigen selbst zu schützen,
und wird auch neuerdings von der
französischen Regierung nicht mehr gel¬
tend gemacht. Anders ist es mit dem
Schutzrecht über einzelne kirchliche An¬
stalten, wie z. B. das lateinische Pa¬
triarchat in Jerusalem, Klöster usw..
und dem Schutzrecht über die einge¬
borenen Christen, welche beide von
Frankreich kraft einer langen Über¬
lieferung beansprucht werden.
— Provinz. 149
slawen (Serben, Bulgaren usw.),
mehrere europäische Staaten über
asiatische und afrikanische Gebiete.
Vgl. Kolonie.
Protestanten, zunächst die Luthe¬
raner seit ihrem Protest gegen den
Speierer Reichstagsabschied vom
Z. 1529, wonach der weiteren
Ausbreitung der Reformation Ein¬
halt geboten wurde und der kath.
Gottesdienst in allen Territorien
gestattet sein sollte, später alle Evan¬
gelischen.
Protokoll, aus mittellat. proto¬
kolliern, griech. protokollon, wel¬
ches das den Urkunden vorgeleimte
Blatt (griech. protos = zuerst,
vorn, Jcolla — Leim), dann die
Urkunde selbst bedeutete, die in der
Regel von den Beteiligten unter¬
zeichnete Verhandlung über einen
Vorgang, eine Beratung u. dergl.
Provinz, lat., bei den alten
Römern Amtsbezirk, Wirkungs¬
kreis, dann ein unterworfenes Land
außerhalb Italiens, das von einem
römischen Statthalter (Prätor, Pro-
prätor, Prokonsul) verwaltet wurde,
jetzt größerer Teil eines Staates,
auch das Land im Gegensatz zur
Hauptstadt. Provinzialstände,
die ständische Vertretung einer Pro¬
vinz im Provinzialland tag, in
Preußen 1823 eingerichtet, durch
die Provinzialordnung von 1875
neu geregelt. Die Abgeordneten
werden in den Landkreisen von den
Kreistagen (s. d.), in den Städten
gemeinsam von dem Magistrat (s.
d.) und den Stadtverordneten ge¬
wählt. Der Provinziallandtag
stellt u. a. den Haushaltsetat (Ein¬
nahmen und Ausgaben) der Pro¬
vinz und die Provinzialsteuern fest.