Full text: Grundriss der römischen Altertümer

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41. Comitia centuriata. 
Vierte Klasse: 35 Tribuscenturien seniorum, 
35 „ iuniorum, 
1 centuria liticinum. 
Fünfte Klasse: 35 Tribuscenturien seniorum, 
35 ,, iuniorum, 
1 centuria proletariorum. 
373 Centurien. 
Diese 70 Halbtribus stimmten in den Centuriatkomitien bis 
auf Augustus. Nach dieser distributio centuriarum betrug die 
Majorität 187 (nicht mehr 97) und es mufsten mindestens drei 
Klassen zur Abstimmung kommen. 
2. Berufung und Verlauf. Die Berufung (vocatio) und Leitung 
(comitia habere) hatte nur der Träger des Imperium, also der 
König, Konsul und Diktator und die Vertreter von König und 
Konsul. Während der Republik präsidierte (praeesse cornitiis) 
gewöhnlich einer der Konsuln, worüber das Los, Vereinbarung 
oder ein Dekret des Senates bestimmte. 
Liv. 35, 20: consulibus ambobus Italia provincia decreta est, ita ut inter 
se compararent sortirenturve, uter cornitiis eius anni praeesset. 
Ort der Versammlung war der campus Martius, denn nach 
der lex A aleria (508 y. Chr.) mufsten die Centuriatkomitien extra 
pomerium stattfinden. Der Versammlungsplatz war eingehegt (septa, 
ovile) und inauguriert (also ein templum im römischen Sinne). Nur 
ausnahmsweise wurde ein anderer Ort zur Abhaltung gewählt (vgl. 
Liv. 6, 20 u. 7, 41). Der Tag mufste im römischen Kalender ein 
dies comitialis sein. Verboten waren aus religiösen Gründen die 
Tage der Kalendae, Nonae und Idus, ebenso der Nundinae; so¬ 
dann die Tage, wo gerichtliche Amtshandlungen (lege agere) unter¬ 
sagt waren. Alle diese Tage galten als dies nefasti. Der Ver¬ 
sammlungstag wurde vom berufenden Magistrat durch ein Edikt 
bekannt gemacht (comitia edicere), iu der älteren Zeit 30 Tage, 
später ein trinundinum (= Zeitraum zwischen drei nundinae) vor 
dem Dingtage. Die dies legitimi (Ankündigungsfrist) galten für 
alle Arten von Centuriatkomitien, ob Wahlen, Gesetzgebung oder 
Gerichtsverhandlung Gegenstand der Versammlung war. Während 
der Versammlung wehte em.vexillum russeum auf der Burghöhe (arx). 
Nach Mitternacht des angebrochenen Versammlungstages nahm der 
berufende Magistrat die Auspicien vor unter Leitung des augur publi- 
cus; wenn dieser ungünstiger Auspicien wegen sprach „alio die“, 
so mufsten die Komitien verschoben werden. War die servatio 
de coelo glücklich ausgefallen, so konnte ein plötzlich eintretendes
	        
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