86
41. Comitia centuriata.
Vierte Klasse: 35 Tribuscenturien seniorum,
35 „ iuniorum,
1 centuria liticinum.
Fünfte Klasse: 35 Tribuscenturien seniorum,
35 ,, iuniorum,
1 centuria proletariorum.
373 Centurien.
Diese 70 Halbtribus stimmten in den Centuriatkomitien bis
auf Augustus. Nach dieser distributio centuriarum betrug die
Majorität 187 (nicht mehr 97) und es mufsten mindestens drei
Klassen zur Abstimmung kommen.
2. Berufung und Verlauf. Die Berufung (vocatio) und Leitung
(comitia habere) hatte nur der Träger des Imperium, also der
König, Konsul und Diktator und die Vertreter von König und
Konsul. Während der Republik präsidierte (praeesse cornitiis)
gewöhnlich einer der Konsuln, worüber das Los, Vereinbarung
oder ein Dekret des Senates bestimmte.
Liv. 35, 20: consulibus ambobus Italia provincia decreta est, ita ut inter
se compararent sortirenturve, uter cornitiis eius anni praeesset.
Ort der Versammlung war der campus Martius, denn nach
der lex A aleria (508 y. Chr.) mufsten die Centuriatkomitien extra
pomerium stattfinden. Der Versammlungsplatz war eingehegt (septa,
ovile) und inauguriert (also ein templum im römischen Sinne). Nur
ausnahmsweise wurde ein anderer Ort zur Abhaltung gewählt (vgl.
Liv. 6, 20 u. 7, 41). Der Tag mufste im römischen Kalender ein
dies comitialis sein. Verboten waren aus religiösen Gründen die
Tage der Kalendae, Nonae und Idus, ebenso der Nundinae; so¬
dann die Tage, wo gerichtliche Amtshandlungen (lege agere) unter¬
sagt waren. Alle diese Tage galten als dies nefasti. Der Ver¬
sammlungstag wurde vom berufenden Magistrat durch ein Edikt
bekannt gemacht (comitia edicere), iu der älteren Zeit 30 Tage,
später ein trinundinum (= Zeitraum zwischen drei nundinae) vor
dem Dingtage. Die dies legitimi (Ankündigungsfrist) galten für
alle Arten von Centuriatkomitien, ob Wahlen, Gesetzgebung oder
Gerichtsverhandlung Gegenstand der Versammlung war. Während
der Versammlung wehte em.vexillum russeum auf der Burghöhe (arx).
Nach Mitternacht des angebrochenen Versammlungstages nahm der
berufende Magistrat die Auspicien vor unter Leitung des augur publi-
cus; wenn dieser ungünstiger Auspicien wegen sprach „alio die“,
so mufsten die Komitien verschoben werden. War die servatio
de coelo glücklich ausgefallen, so konnte ein plötzlich eintretendes