Full text: Grundriss der römischen Altertümer

§ 139. Handel und Geldgeschäft. 
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Möbelschreiner, Zimmerleute (fabri lignarii), Wagner (carpentarii); Arbeiter 
in Leder {corarii, Sattler), in Elfenbein, Glas u. s. f. Auch das Hütten- und 
Bergwerkwesen (res metallaria) entfaltete eine bedeutende Industrie. 
Die Kunst und das Kimstliandwerk, in Rom nie wie ander¬ 
wärts unterschieden, nahm erst während der Monarchie mächtigen 
Aufschwung, doch waren die meisten und besten Künstler nicht 
Römer, sondern Griechen, welche zugleich nach griechischen 
Mustern arbeiteten; Bildhauer, Maler und Musivarbeiter, alle zum 
grofsen Teile Sklaven, fanden hinlängliche Arbeit. Daneben wur¬ 
den noch viele Artikel der Kunst, des Kunsthandwerkes und der 
Industrie eingeführt: Wollstoffe und Gebilde aus Tarent und 
Parma; Thon- und Metallgegenstände aus Etrurien, unechter 
Purpur (fucus) von Aquinum, Feldgerätschaften aus Kapua, und 
tausend andere Dinge anderwärts her. Dals Künstler aus allen 
Weltteilen nach der Reichshauptstadt strömten und vor allem die 
griechischen Künstler dort ihr Glück zu machen suchten, läfst sich 
leicht begreifen. In einem Kunstzweige jedoch zeigten sich die 
Römer teilweise wenigstens selbständig, in der Architektur. Zwar 
entlehnten sie den Hellenen den Säulenbau und wir begegnen 
allen Arten griechischer Säulenordnung (siehe § 118); aber sie 
selbst waren Meister im Gewölbebau, den sie an ihren Tempeln 
mit dem hellenischen Säulenbau in Verbindung brachten. 
Ein eigentümliches Gewerbe, das in Rom nie in gutem Rufe 
stand, war die Arzneikunst, welche fast durchweg von Fremden, 
namentlich Griechen, ausgeübt wurde. Als erster Arzt wird Ar- 
cliagcithos im Jahre 219 v. Chr. erwähnt. Auch Cicero off. 1, 42 
äufsert sich noch abschätzig über die Ärzte. Cäsar dagegen 
schenkte ihnen das Bürgerrecht und von Augustus an haben meh¬ 
rere Kaiser dieselben begünstigt und auch Ärzte mit festem Ge¬ 
halte angestellt. In Rom bildeten sie ein collegium medicorum. 
Manche Ärzte sollen aus ihrer städtischen Praxis 600 000 HS jähr¬ 
lich bezogen haben. Ihre Kunst verstanden nur wenige und von 
einer wissenschaftlichen Methode konnte keine Rede sein. 
Niedriger indes stand das Gewerbe der Wirte (caupo). Denn 
da der Römer besseren Standes niemals der geselligen Unter¬ 
haltung wegen ins Wirtshaus ging, so konnte von einem anstän¬ 
digen Hotel im heutigen Sinne keine Rede sein (siehe § 140). 
§ 139. Handel und Geldgeschäft. 
1. Der Römer hatte an sich wenig Handelsgeist und es 
haftete dem Handeltreiben (mercatura), namentlich dem Klein-
	        
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