§ 139. Handel und Geldgeschäft.
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Möbelschreiner, Zimmerleute (fabri lignarii), Wagner (carpentarii); Arbeiter
in Leder {corarii, Sattler), in Elfenbein, Glas u. s. f. Auch das Hütten- und
Bergwerkwesen (res metallaria) entfaltete eine bedeutende Industrie.
Die Kunst und das Kimstliandwerk, in Rom nie wie ander¬
wärts unterschieden, nahm erst während der Monarchie mächtigen
Aufschwung, doch waren die meisten und besten Künstler nicht
Römer, sondern Griechen, welche zugleich nach griechischen
Mustern arbeiteten; Bildhauer, Maler und Musivarbeiter, alle zum
grofsen Teile Sklaven, fanden hinlängliche Arbeit. Daneben wur¬
den noch viele Artikel der Kunst, des Kunsthandwerkes und der
Industrie eingeführt: Wollstoffe und Gebilde aus Tarent und
Parma; Thon- und Metallgegenstände aus Etrurien, unechter
Purpur (fucus) von Aquinum, Feldgerätschaften aus Kapua, und
tausend andere Dinge anderwärts her. Dals Künstler aus allen
Weltteilen nach der Reichshauptstadt strömten und vor allem die
griechischen Künstler dort ihr Glück zu machen suchten, läfst sich
leicht begreifen. In einem Kunstzweige jedoch zeigten sich die
Römer teilweise wenigstens selbständig, in der Architektur. Zwar
entlehnten sie den Hellenen den Säulenbau und wir begegnen
allen Arten griechischer Säulenordnung (siehe § 118); aber sie
selbst waren Meister im Gewölbebau, den sie an ihren Tempeln
mit dem hellenischen Säulenbau in Verbindung brachten.
Ein eigentümliches Gewerbe, das in Rom nie in gutem Rufe
stand, war die Arzneikunst, welche fast durchweg von Fremden,
namentlich Griechen, ausgeübt wurde. Als erster Arzt wird Ar-
cliagcithos im Jahre 219 v. Chr. erwähnt. Auch Cicero off. 1, 42
äufsert sich noch abschätzig über die Ärzte. Cäsar dagegen
schenkte ihnen das Bürgerrecht und von Augustus an haben meh¬
rere Kaiser dieselben begünstigt und auch Ärzte mit festem Ge¬
halte angestellt. In Rom bildeten sie ein collegium medicorum.
Manche Ärzte sollen aus ihrer städtischen Praxis 600 000 HS jähr¬
lich bezogen haben. Ihre Kunst verstanden nur wenige und von
einer wissenschaftlichen Methode konnte keine Rede sein.
Niedriger indes stand das Gewerbe der Wirte (caupo). Denn
da der Römer besseren Standes niemals der geselligen Unter¬
haltung wegen ins Wirtshaus ging, so konnte von einem anstän¬
digen Hotel im heutigen Sinne keine Rede sein (siehe § 140).
§ 139. Handel und Geldgeschäft.
1. Der Römer hatte an sich wenig Handelsgeist und es
haftete dem Handeltreiben (mercatura), namentlich dem Klein-