Object: Jakob Brand's, Professors an dem Kurerzkanzlerischen Gymnasium in Aschaffenburg Handbuch der Römischen Alterthümer für Schulen

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W.sVfc 4 
Staatsverfassung» 
§. 60. -r 
Die Ehrenzeichen der Consuln waren: r) ir 
Lictoren mit ihren Fasces; * — diese gingen im¬ 
mer einzeln vor dem regierenden Eonsul; bei dert» 
andern trat nur der ^ccensus vor, und dle Licto¬ 
ren folgten ihm nach. 
2) Der Eurulische Stuhl. 
3) Die Toga präte^ta. 
4) Ein Stab von Elfenbein. 
dleberdies wurde auch das Jahr nach ihnen 
benannt, und auswärtige Fürsten und Nationen 
rechneten es sich zur Ehre, unter dem Schutze 
eines römischen Consuls zu stehen. 
* In der Stadt durften die Lictvren keine Beile in 
ihren Fasees haben. — Alle übrige Staatsdiener 
>- standen unter den Consuln, die Vvlrstribunen allein 
außgenommetl. Zweimal wurde die Folgeordnung 
A V K-v der Consuln unterbrochen, erstens bei Einführung 
'' *" ' des DecemviralS, und zweitens der Kriegstribunen 
mit consularischer Gewalt. Die Gelegenheit zu diesen 
Staatsveränderungen zeigt die Geschichte. 
§. 6l. 
Die nächste Würde nach dem Konsulate war 
die Prätur. Diese Stelle wurde deswegen er¬ 
richtet, damit bei Abwesenheit der Consuln ein 
angesehener Staatsdiener ihr Amt verwalte. An¬ 
fangs war nur Ein Prätor; bei der immer stei¬ 
genden Menge von Fremden aber wurde auch ein 
Praetor peregrinus ernannt, und späterhin gab 
es noch mehrere r unter Sulla 8/ tlnrec Cäsar 12 
u. s. w. Der erste Prätor aber hatte immer den 
Vorzug, und hieß Praetor urbanus. 
•*. §• 62. 
* “: t Das Amt der Prätoren bestand in'fraherm 
1' Betrachte darin: 
1) In Abwesenheit der Consuln ihre Stelle zu
	        
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