IV. Deutsches Leben zur Zeit der sächsischen Könige. 2. Das Heerwesen. 331
suchten. Daher war er darauf bedacht, dem gewöhnlichen Manne allerlei
Erleichterungen zu schaffen. Nur wer vom Könige ein Benefizium hatte,
mußte immer in Person ausziehen. Die gewöhnlichen Bauern, die eine
Hufe besaßen, sollten von je drei Hufeu gemeinschaftlich einen Mann aus¬
rüsten. Wer allein drei Hufen im Besitz hatte, mußte selbst dem Heerbann
folgen, wer nur zwei hatte, durfte sich mit einem Nachbar zur Ausrüstung
eines Mannes znsammenthnn. In den Strafen über die versäumte Heeres¬
pflicht traten allerlei Erleichterungen ein: Land und Knechte durften dem
Schuldigen nicht genommen werden, sondern nur das bewegliche Gut, und
Troßknecht.
Aus bet Abtissin Herrad von LandSperg „Lustgarten". (Henne am Rhyn).
auch hierbei bildete sich je nach dem Vermögensstande eine Abstufung aus,
so daß der Reichere mit einem größeren Teil seines Vermögens büßen mußte
als der Ärmere. Noch ungünstiger gestalteten sich die Verhältnisse unter den
Nachfolgern Karls des Großen, als das Lehnswesen und die demselben ver¬
wandten Formen der Abhängigkeit sich immer mehr ausbreiteten. Dadurch
wurde eine stetig wachsende Zahl von freien Grundbesitzern der Verpflichtung
zum Heerbann entzogen. Vielleicht waren die Könige schon damals genötigt,
um überhaupt noch ein größeres Heer ausbringen zu können, die Fürsten und
königlichen Vasallen zur Ausstellung einer bestimmten Anzahl von Soldaten
zu verpflichten. Vor dem Jahre 887 hatte der Abt von Corvey 30 adelige
Männer zu stellen; durch eine Urkunde dieses Jahres wurde er von dieser
Pflicht entbunden. Bei dem Aufgebot des Heerbannes hatte der Freie nicht
bloß für seine Waffen, sondern auch für seine Verpflegung während des
ganzen Kriegszuges Sorge zu tragen; demnach war in der Regel auch ein