476 Zweites Buch. II. Abschnitt: Bilder aus der Zeit der fräuk. u. stauf. Kaiser.
wendische Scharen zu seiner Hilfe verwendete, die Jüterbogk zerstörten.
Dieser Friedensbruch bot den Fürsten neuen Grund, gegen Heinrich, der sich
auf dem Reichstag zu Würzburg wieder nicht eingestellt hatte, rücksichtslos
vorzugehen und das über ihn verhängte Urteil zur Ausführung zu bringen:
er wurde in die Acht gethan und aller Lehen und Eigengüter sowie seiner
Herzogtümer Bayern und Sachsen für verlustig erklärt.
Begründet wurde dieser Urteilsspruch damit, daß Heinrich Kirchen uud
Adelige des Reichs durch Beraubung geschädigt und in ihren Freiheiten und
Rechten vergewaltigt, und daß er, „obwohl wegen offenbaren Majestäts¬
verbrechens dreimal gesetzlich vorgeladen", sich dem Gericht nicht gestellt habe.
(Mit dem „offenbaren" Majestätsverbrechen dürfte wohl die verweigerte
Heeresfolge gemeint sein.) Auf einem anfangs April 1180 zu Gelnhausen
stattfindenden Reichstag wurde das Herzogtum Sachsen (Ostfalen) dem Grafen
Bernhard von Anhalt, Albrecht des Bären Sohn, gegeben, von Westfalen
aber der Kölner und Paderborner Sprengel abgetrennt und als besonderes
Herzogtum an Erzbischof Philipp von Köln übertragen. Seine Kirchenlehen
fielen an die sächsischen Bischöfe zurück. Durch diesen Ausgang wurde die
bischöfliche Gewalt in Norddeutschland wieder ausgerichtet. Die Kirche wurde
frei von dem Drucke der herzoglichen Gewalt, der ein halbes Jahrhundert
auf ihr gelastet, und gelangte wieder in den Vollbesitz ihrer alten Mittel.
Aber Heinrich dachte nicht daran, sich diesem Spruch der Fürsten und
des Kaisers zu fügen. Seine ungeheure Macht, die ihm der Kaiser ver¬
trauensvoll in die Hände gelegt, machte ihn fähig, seine Stellung mit Ge¬
walt zu behaupten, und er trug keinen Augenblick Bedenken, diese Macht
gegen den Kaiser selbst zu kehren. Verwüstend fiel er in die Harzgegend
und Thüringen ein, zerstörte kaiserliche Pfalzen und brachte dem Landgrafen
Ludwig und dem neuen Herzog Bernhard eine völlige Niederlage bei und
den letzteren in seine Gewalt; auch brachen auf seine Veranlassung die
Pommern und Liutizen aufs neue in die Lausitz ein. Nun eilte der Kaiser
selbst herbei, um den Kampf gegen Heinrich aufzunehmen (Ende Juli 1180).
Zuvor setzte er den Anhängern desselben drei Fristen zur freiwilligen Unter¬
werfung; infolgedessen suchten viele des Kaisers Gnade wieder zu erlangen
und lieferten demselben ihre Burgen aus. So wurde ohne Schwertstreich
des Herzogs Macht im Harz und in Thüringen gebrochen. Damit gewann
das Kaisertum seine alte Stellung am Harz wieder: Friedrich ließ sofort
die Harzburg wieder ausbauen.
Darauf hielt der Kaiser zu Altenburg einen Reichstag (Sept.) und setzte
hier unter Zustimmung der anwesenden Fürsten Otto von Wittelsbach, der
ihm seit langen Jahren die treuesten Dienste geleistet hatte, als Herzog in
Bayern ein. Die Markgrafschaft Steiermark wurde abgetrennt und zu einem
eigenen Herzogtum erhoben.
Inzwischen hatte Heinrich einen Rachezug gegen diejenigen, welche von
ihm abgefallen waren, unternommen: er hatte den Grafen Adolf von Holstein
aus feinem Lande vertrieben und das Magdeburger Gebiet mit schlimmen
Verwüstungen heimsuchen lassen. Trotzdem traten immer mehrere von seinen
früheren Anhängern zum Kaiser über, als dieser im November nach Sachsen
zurückkehrte. Infolgedessen zog sich Heinrich nach Holstein zurück und