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der Bürgerlichen hinter dem Adel (ben Patriciern) zu beseitigen.
Im Jahre 445 setzte ein Gesetz die Rechtsgültigkeit einer gemischten
Ehe fest, wonach die Kinder aus einer solchen Ehe allemal dem
Stande des Vaters angehörten.
Ferner brachten die Volkstribunen das Gesetz ein, daß das
Konsulat auch den Plebejern offenstehen solle. Dieser Antrag stieß
aber bei den Patriciern auf den heftigsten Widerstand. Endlich
erfand man bei dem Drängen der Plebs den Ausweg, daß man
die Wahl von Militärtribunen (Kriegsobersten, vgl. die 10 Feld -
Herrn in Athen) mit konsularischerMachtvollkommenheit statt
derjenigen von Konsuln für zulässig erklärte und auch den
Plebejern Zutritt zu diesem Amte gestattete.
d) Die Censur (444). Zugleich mit diesem Zugeständnisse
wurde aber ein wichtiger Zweig der Verwaltungsgeschäfte der
Konsuln vom Konsulate abgetrennt und zwei patricischen Cen¬
soren übertragen.
a) Die Censoren leiteten bie Einschätzung ber Bürger ^ nach ihrem
Vermögen. Diese würbe alle fünf Jahre vorgenommen. In ber Regel
blieben aber bie Censoren nur anberthalb Jahr im Amte, b) Sie nahmen
bie Verpachtung aller öffentlichen Einnahmen unb Gefälle (Stenern,
Hafenzölle, Abgaben vom Gemeindeland vor unb v erbangen bie Liefe¬
rungen für ben Staat; insbesonbere sorgten sie für ben Bau unb bie
Unterhaltung ber öffentlichen Gebäube, Straßen unb Wasser¬
leitungen. c) Sie übten ferner bie Aufsicht über bie Sitten, irtbetn
sie Vergehen gegen Sitte, Gesetz unb Religion (Verschwenbung u. a.) rügten,
unb erhielten später auch bas wichtige Recht, ben Senat burch neue ÜDtit=
■fl[ieber zu ergänzen unb imtoürbige aus ihm zu entfernen.
Die Censur wurde allmählich das angesehenste Amt, das höchste
Ziel der staatsmännischen Laufbahn und nur von Konsularen
(gewesenen Konsuln) bekleidet.
c) Wirtschaftliche Bewegungen. Die wirtschaftliche Not der
Plebs war nun immer noch nicht erleichtert. Als eine Teuerung
in Rom ausgebrochen war, verteilte Spürius Mü'lius Getreide
unter die Bedürftigen. Die Patricier brachten ihn in Verdacht,
alv ob er nach der Krone strebe; der argwöhnische Senat ließ
L. Quinctius Cincinnatus zum Diktator ernennen, und dessen
Reiteroberst erschlug 3Jtälius mit eigener Hand (439).
5 Für die Bürger bestand die Deklarationspflicht (Selbsteinschätzung,
vgl. die heutige Steuereinschätzung in Preußen).
Kolligs-Stein, Lehrb. d. Gesch. f. Präparandenanst. III. 8