Full text: Das Altertum (Bd. 3)

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7. Tie Stellung des Senats. 
Je mehr das höchste Amt durch die Absplitterung der Censur 
unb der Prätur vom Konsulate, durch bie Einrichtung bes Tribu- 
nates unb ber Adilität an Macht unb Selbständigkeit einbüßte, um 
so mehr stieg bas Ansehen bes Senates, ber sich in bieser stürmischen 
Zeit zur wichtigsten Regierungsbehörbe entwickelte, a) Er 
beriet bie Gesetze vor, bie ber Volksversammlung zum Beschlusse 
vorgelegt wurden, b) Er hatte die Aufsicht über den Götterdienst 
und die öffentlichen Feste, c) Er verfügte über die Staatsein¬ 
nahmen und -ausgaben, cl) Er leitete alle auswärtigen 
Verhältnisse: er hatte Einfluß auf die Kriegserklärung, er 
wies den Beamten bie Kriegsschauplätze an, verlängerte ihnen 
nötigenfalls bie Amtsgewalt, bestimmte bie Truppenaushebung unb 
die Erlegung ber Kriegssteuer, stellte bie Friedensbedingungen fest 
unb bewilligte bie Belohnungen für ben siegreichen Felbherrn. Er 
leitete alle Verhandlungen mit anberen Staaten, empfing frembe 
Gefanbten unb orbnete das Verhältnis der Unterworfenen und der 
Bundesgenossen. — Je mehr Rom auf der Bahn der Eroberung 
fortschritt, desto einflußreicher wurde feine Tätigkeit. Lange hat 
der Senat als eine ehrwürdige Körperschaft den römischen Staat 
mit Weisheit geleitet; erst als seine Mitglieder anfingen, den 
eigenen und des Standes Vorteil höher zu stellen als das Gemein- 
wohl, sank feine Macht und sein Ansehen dahin. 
Die Berufung zuin Senate geschah durch die Censoren; doch 
traten die Bürger, die eines der drei sogen, curulischen Ämter (s. S. 115 
Amn.) bekleidet hatten/ dadurch von selbst in den Senat ein. Somit war 
die Zugehörigkeit zum Seuate zum größeren Teile von der Volkswahl 
abhängig. Die Einberufung des Senates zu einer Versammlung erfolgte 
durch die Konsuln oder Prätoren, später auch durch die Volkstribuneu. 
Die Sitzungen fanden gewöhnlich in dem Rathause (curia Hostilia), 
bisweilen in einem Tempel statt. 
8. Die Volksversammlungen. Die Cnriatkornitien, in denen 
sich nur die Patricier versammelten, hatten keine staatliche Bedeutung 
mehr. Den Centuriatkomitien, in denen das Stimmrecht nach 
dem Vermögen abgestuft war, blieben ihre Befugnisse. Doch wurden 
für die Gesetzgebung die Tributkomitien, in denen alle gleiches 
1 Vgl. die ähnlichen Bestimmungen für die Zusammensetzung des 
Areop ags.
	        
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