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Alsbald beantragte der Senat beim Volke, die Kolonie bei
Karthago solle nicht angelegt werden. Um sein Gesetz aufrecht¬
zuerhalten, erschien Gracchus mit seinem Anhange in der Volks¬
versammlung. Durch das barsche Auftreten eines Liktors ließ sich
bei der erbitterten Stimmung ein Anhänger des Gracchus hinreißen
und stieß diesen nieder. Wildes Getümmel entstand, die Versamm¬
lung löste sich aus. DerKonsulOplmius besetzte nun mit dem
bewaffneten Anhange der Nobilität das Capitol und den Markt.
Die Anhänger des Gracchus zogen sich auf den Aventin, in das
Plebejerviertel, zurück. Aber vor dem Angriffe des Konsuls stob
die Dolksmasse auseinander. C. Gracchus floh über die Tiber
und ließ sich in einem heiligen Haine durch seinen Sklaven töten,
sein Haupt ließ der Konsul dem Überbringer mit Gold aufwiegen.
Dreitausend feiner Anhänger wurden gefänglich eingezogen und
hingerichtet.
Die Gracchen hatten den inneren Kampf der Parteien entfesselt,
der erst mit der Aufrichtung der Alleinherrschaft im Jahre 30
endete.
3. Das Scheitern der Reformversuche. Die Nobilität benutzte
ihre Erfolge, um die verhaßten wirtschaftlichen Reformen rückgängig
zu machen. Die Kolonie bei Karthago blieb unausgeführt. Ein
neues Gesetz bestimmte, daß das verteilte Staatsland zinsfreies
Eigentum sein solle; seitdem wurden auf dem Lande die neuent¬
standenen kleinen Bauernstellen wieder durch Kaus oder
Gewaltmittel von dem Großgrundbesitze aufgesogen.
II. Das Emporsteigen des Marins.
§ 69. 1. Ter Jugllrlhinische Krieg (111—106).
a) Die Freveltaten Jugurthas. In dem Königreiche Numidien
gelangten drei Enkel Masinissas nebeneinander zur Herrschaft, die
Mafinissa, st. 148.
Micipsa, st. 118. Gulussa. Mastanabal.
Adherbal, Hiempsal, Massiva Gauda. Jugurtha,
ermordet 112. ermordet 117. ermordet 111. I hingerichtet 104.
Hiempsal II.
I
Juba I.
Juba II., st. 46.