Full text: Geschichte des Altertums (Teil 1, Oberkursus)

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genossen. Die Pontifices (Brückenbauer) hatten den Bänder hölzernen 
Tiberbrücke zu leiten und mußten sich darum auch mit Mathematik 
beschäftigen. Sie bestimmten auch die Festtage und zeichneten die 
wichtigsten Jahres ereignisse auf. Ihr Vorsteher, der Pöntifex 
Maximus,*) erhielt später die Aufsicht über das gesamte religiöse 
Leben. Die Augurn (Vogelschauer) sagten aus den Auspizien, 
d. i. aus dem Geschrei und dem Fluge der Vögel und aus anderen 
Vorzeichen, wie Blitz und Donner, die Zukunft vorher. Denn die 
Römer standen den Gottheiten mit frommer Scheu gegenüber und 
suchten bei wichtigen Unternehmungen vorher den Willen der Götter 
zu erforschen. Die Vestalinnen hüteten unter Aufsicht des Pontifex 
Maximus das heilige Stadtfeuer im Tempel der Vesta. 
Sie gelobten beim Antritt ihres Dienstes Jungfräulichkeit und genossen 
das höchste Ansehen. Brach aber eine Vestalin ihr Gelübde, so 
wurde sie lebendig eingemauert (vgl. Rhea Silvia). 
Der Gottesdienst bestand in Gebet, Opfer und Opfer¬ 
mahlzeit. In der ältesten Zeit brachte man unblutige Opfer, wie 
Früchte, Blumen und Kuchen, dar; später opferte man auch Tiere. 
Nach glücklichen Ereignissen wurden vom ganzen Volke Dank feste, 
bei schwerem Unglück Bitt- oder Sühnfeste veranstaltet. Die 
Tempel waren anfangs sehr einfach uud schmucklos und wurden 
erst unter griechischem Einfluß künstlerisch gestaltet. 
Zweiter Zeitraum. 
Wom ais Republik, 510—30 v. ßhr. 
Erster Abschnitt. 
Der Kamps der Plebejer mit den Patriziern um 
Gleichberechtigung und die Eroberung Mittel- und 
Unteritaliens, 510—264 v. Chr. 
1. Die Verfassung der Republik, a. Das Konsulat. Nach 
der Vertreibung des Tarquinins Superbus wurde Rom in eine 
Republik umgewandelt, in der die Adligen die entscheidende Stellung 
besaßen. Die oberste Staatsgewalt erhielten die zwei Konsuln, die 
jährlich von der Volksversammlung aus den Reihen der Patrizier 
gewählt wurden und nach Ablauf ihrer Amtszeit Rechenschaft ablegen 
mußten. Sie waren die ersten Feldherren und Richter, doch stand den 
Angeklagten, die zu Leibesstrasen oder zum Tode verurteilt wurden, 
die Berufung an die Volksversammlung frei. Die Priesterrechte der 
Könige wurden einem besonderen Priester übertragen, der den Namen 
*) Mit Pontifex Maximus wird heute der Papst bezeichnet. 
Atzl,r, Beschichte für PrLparandk»a»stalten. III. 6
	        
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