Full text: Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart (Bändchen 4)

§ 30. Die Revolutionsbewegung in Deutschland 1848—1851. 79 
der Deutschen" als Reichsoberhaupt und mit einem Reichstag, der aus 
„Staatenhaus" und „Volkshaus" bestehen sollte. 
Wie in diesen Grundlinien, so enthielt jenes Verfassungswerk in Hun¬ 
derten von Einzelbestimmungen bereits das meiste von dem, was 1867 der 
Norddeutsche Bund und 1871 das neue Deutsche Reich in seine Verfassung 
ausgenommen hat, namentlich auch das allgemeine Wahlrecht für das Volkshaus. 
6) Erf 0 lgl 0 fe Kaiferwahl. Österreich hatte gegen die 
im Entstehen begriffene Verfassung Deutschlands im voraus Verwah¬ 
rung eingelegt; anderseits war auch König Friedrich Wilhelm IV. von 
Preußen nicht gesonnen, die Kaiserkrone ohne Zustimmung der Regierungen 
anzunehmen. In seiner Ratlosigkeit beschleunigte das Parlament die 
letzten Abstimmungen. Noch am 28. März wurde von einer geringen 
Mehrheit dem preußischen König die erbliche Kaiserwürde zugesprochen. 
Man hatte gehofft, durch das Gewicht einer vollendeten Wahl den König 
umstimmen zu können. Vergeblich, denn Friedrich Wilhelm IV. schlug, 
wenn auch erst nach ergebnislosen Verhandlungen mit den übrigen 
Regierungen, die ihm angetragene Kaiserkrone endgültig aus (28. April 
1849). 
4. Das Ende des Frankfurter Parlaments 1849. Aus Anlaß der voll¬ 
zogenen Kaiserwahl waren die österreichischen Parlamentsmitglieder aus 
Frankfurt abberufen worden. Nachdem Friedrich Wilhelm IV. die Krone 
abgelehnt hatte, schieden auch die preußischen Abgeordneten aus, andere 
solgtem ihrem Beispiele. Vergeblich bemühten sich die Zurückbleibenden, 
das Ansehen des Parlaments und seiner Beschlüsse durch Berufung an 
das deutsche Volk aufrechtzuerhalten. Die hierdurch an verschiedenen 
Orten veranlaßten Empörungen forderten nochmals den bewaffneten 
Widerstand der Regierungen heraus. Mittlerweile war der geringe Rest 
der Abgeordneten (unter ihnen Ludwig Uhland) als „Rumpfparlament" 
nach Stuttgart übergesiedelt. Dort aber wurde ihnen die Fortsetzung 
ihrer Beratungen durch polizeiliches Einschreiten verwehrt (18. Juni). 
Auch Erzherzog Johann legte sein Amt nieder, nachdem die „einstweilige" 
Führung der Zentralgewalt an eine österreichisch-preußische Kommission 
übergegangen war. 
Die letzten Auf st ä n d e in Sachsen, in Baden uud der Pfalz (Mai 
und ^uni 1849) waren auf Ansuchen der Landesregierungen durch preußisches 
Militär unter dem Prinzen Wilhelm unterdrückt worden. Über die Schuldig¬ 
befundenen ergingen Haft^trafen und Todesurteile; doch retteten sich viele 
der Beteiligten durch die Flucht in die Schweiz und nach Amerika (Gottfried 
Kinkel, Karl Schurz). Über die Vereinigung der Fürstentümer Hohenzollern- 
Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen mit der Krone Preußen vgl. S. 84.
	        
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