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2. Diesen Worten gemäß ist die Friedensthätigkeit Kaiser Wilhelms I. ebenso be¬
deutend geworden, wie seine Verdienste um die Vergrößerung unseres Vaterlandes.
a) Um den äußeren Frieden zu erhalten, wurde das deutsche Heer mit dem¬
selben Eifer eingeübt wie früher; bessere Waffen wurden eingeführt und die Festun¬
gen verstärkt, die Zahl der Soldaten bedeutend vermehrt.. Eine starke Kriegsflotte
wurde zum Schutze unserer Küsten gegründet: auch der Übergang der Eisenbahnen
an den ötnat trug zur größeren Sicherung unserer Grenzen bei. Dies alles war
notwendig, weil Frankreich ungeheure Anstrengungen machte, um sein Heer zu er¬
gänzen und die Niederlagen von 1870 zu rächen.
Um den Frieden noch mehr zu sichern, schlossen 1879 Deutschland und Öster¬
reich ein Bündnis, durch welches sie sich gegenseitig vor feindlichen Angriffen
schützen. Diesem Bündnisse ist in späterer Zeit auch Italien beigetreten. Durch
diese Maßregeln ist schon seit 20 Jahren der Frieden erhalten worden.
b) Aus friedlichem Wege ist es Deutschland gelungen, Schutzgebiete (Kolonieen)
in fremden Erdteilen zu erwerben. (Wie heißen sie? Wo liegen sie?) Deutsche
Kaufleute hatten in jenen Gegenden Niederlassungen gegründet; um sie vor den
Angriffen der Eingeborenen wie vor Bedrückungen europäischer Staaten, die schon
Niederlassungen in Afrika befaßen, zu schützen, später wurden diese Gebiete von
Deutschland in Besitz genommen.
c) Unt_ das Reich nach innen zu stärken und zu befestigen, ist auf vielen Ge¬
bieten Einheit geschaffen worden. Früher gab es so vielerlei Soldaten, als deutsche
Staaten; Münzen, Maße, Gewichte waren sehr verschieden. Jetzt werden Heerwesen
und Flotte, Post und Telegraphie von der deutschen Reichsregierung geleitet; nur
Bayern unb Würtemberg haben gewisse Einzelrechte gewahrt. Alle Vertreter des
deutschen Volkes bilden den deutschen Reichstag, der sich in Berlin versammelt und
die Gesetze für ganz Deutschland berät und mit entscheidet. Die Vertreter der
deutschen Fürsten bilden den Bundesrat. Die Zölle und ein Teil der Steuern
werden vom Reiche erhoben und an die einzelnen Staaten verteilt; Münzen, Maße
und Gewichte sind seit 20 Jahren in ganz Deutschland gleich. Die Strafen für
Vergehen und Verbrechen werden in ganz Deutschland nach denselben Gesetzen
bestimmt. So ist Deutschland mehr und mehr ein einheitlicher Staat geworden.
3. Trotz seiner Bemühungen um das Volkswohl blieben schwere Betrübnisse
dem greisen Kaiser nicht erspart. In den letzten Jahrzehnten hatten der Großhandel
und das Fabrikwesen einen bedeutenden Aufschwung genommen, dagegen waren
viele Handwerker verarmt und zu Fabrikarbeitern geworden. Unter den Lohn¬
arbeitern herrschte vielfach Unzufriedenheit mit ihrem Verdienste und ihrer Arbeits¬
zeit. Viele von ihnen wollten daher die bestehenden Staatseinrichtungen gänzlich
umstürzen und eine neue Gesellschaftsordnung gründen. Um dieselbe einzuführen,
verlangten viele die Abschaffung der Religion und des Königtums. Ein verblen¬
deter Mensch schoß sogar (im Jahre 1878j aus den greisen Kaiser, der schwer ver¬
wundet wurde und an den Wunden lange Zeit daniederlag.
Kaiser Wilhelm war entschlossen, den Arbeitern, insofern sie wirklich Not
litten, zu helfen. Im Jahre 1881 erließ er eine Botschaft an den Reichstag, in
welcher er es als feinen dringenden Wunsch und sein Vermächtnis aussprach, daß
die Lage der arbeitenden Klassen verbessert werde. Auch der Reichskanzler Fürst
Bismarck erklärte: „Geben Sie dem Arbeiter, so lange er gesund ist, Arbeit, —
wertn er krank ist, Pflege, — wenn er alt ist, Versorgung." So^ entstanden zu¬
nächst zwei sehr wohlthätige Einrichtungen: die Kranken- und die Unfallversicherung.
a) Die Krankenversicherung besteht feit 1883. Jeder Arbeiter zahlt einen Teil
(meist 2 Prozent) feines Lohnes an die Krankenkasse; der Arbeitgeber zahlt die
Hälfte von dem, was seine Arbeiter geben. Aus der Krankenkasse erhält der
erkrankte Arbeiter Arzt und Arzenei unentgeltlich, sowie a/3 —a/2 seines Lohnes als
Krankengeld und zwar durch 13—26 Wochen. Durch diese Einrichtung sind Tausende
von Arbeiterfamilien vor Not und Elend bewahrt worden. _
b) Die Unfallversicherung besteht feit_1885. Sie umfaßt alle Arbeiter in ge¬
fährlichen Betrieben, also in Bergwerken, Salinen, Fabriken, beim Eisenbahn- und
Schiffahrtsbetriebe, land- und forstwirtschaftliche Arbeiter, Maurer. Zimmerleute
u. s. f. Die Beiträge werden nur von den Arbeitgebern geleistet; sie betrugen im
Jahre 1890 gegen 38 Millionen Mark. Verunglückt einer der Versicherten bei