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VI.Magdeburg 1. Magdeburg
Erzbistum:
Klöster
in den einzelnen Bischofssprengeln: *)
gegrünt), im 10. 11. 12. Jahrh.
9 5 3 1
5. Merseburg
6. Zeitz-Naumburg
2. Brandenburg
3. Havelberg.
4. Meißen
1
3
4
?
9
2
9
8
1 3
1 4
3
25
8 10
6
Summe: 6 43
509
156 235
89
Diese kirchliche Einteilung Deutschlands hat
bis in das 16. Jahrhundert bestanden.
Unter Simonie verstand man ursprünglich im Anschluß an
Apostelgeschichte 8, 9—25 die Erkausung der Ordination. Was man
im Beginn des 11. Jahrhunderts darunter verstand, vernehmen
wir aus Burchard von Worms (Sammlung der kirchlichen Rechte).
Er kennt folgende Fälle von Simonie: 1. bte Erlangung eines
Bistums durch Konnexion, Versprechungen, Begünstigung, Geld¬
zahlung direkt oder durch eine Mittelsperson; dies Verbrechen kann
begangen werden sowohl von den Bischöfen als auch von den Fürsten
und ben Wahlberechtigten; 2. die Erlangung der Konsekration um
Geld, ein Verbrechen, das natürlich nur von den Klerikern be¬
gangen werden kann; 3. die Erwerbung einer Kirche um Gelb, ver¬
boten ebenso bem Kleriker, ber ben Preis bezahlt, wie bem Laien,
ber ihn forbert ober annimmt.
Simonie würbe überall geübt, vom päpstlichen Stuhl herab
bis zum niebersten geistlichen Amt. Wir haben gehört, wie Gre¬
gor VI. bas Pontifikat von Benebikt IX. erkaufte. König Konrab II.
hat sich in mehreren Fällen von ben Bischöfen unb Äbten, bie er
einsetzte, Gelbsummen zahlen lassen. Unb wie unverblümt und
selbstverstänblich bie Simonie betrieben würbe, ersieht man aus fol-
genbem. Bischof Azecho (1025) hatte bem Wormser Diakonus Jmmo
bas Kloster Mosbach versprochen. Um es wirklich zu erlangen, ließ
Jmmo burch einen Wormser Magister bem Bischof ein halbes
Psund Gold anbieten; er ermächtigte zugleich seinen Freund, nötigen¬
falls noch mehr zu versprechen, und versicherte diesem, er werde
gleichfalls nicht ungelohnt bleiben; einstweilen versprach er ihm
einen schönen Mantel. Allerlei Versprechungen in bezug auf Er¬
gebenheit gegen den Bischof und Förderung von dessen Verwandten
fehlten nicht. Zum Schluß erklärte er sich bereit, wenn der Bischof
es wünsche, seine Versprechungen eidlich zu erhärten.
') Solche Klöster, deren Gründungszeit unsicher ist, sind weqaelassen.
B ä r , Deutsche Geschichte. III. 7