gewählt, mit bem die Dynastie der Capetinger die Herrschaft bekam,
die sie von 987—1328 innehatte.
Wie später in Deutschland, so hatte sich in Frankreich schon unter
den letzten Karolingern ein mächtiger Feudaladel gebildet, der in den
Zeiten der ersten Capetinger zur vollen Landesherrlichkeit aufstieg. Die
Könige besaßen diesen großen Vasallen gegenüber nur die Oberlehns¬
herrlichkeit, wirkliche königliche Hoheitsrechte übten sie nur in dem eigent¬
lichen Krcmlande aus, das zunächst nur in der Jsle de France bestand.
Die Hauptaufgabe des Königtums war, durch Einziehung und Erwerk-ung
von Vasallengebieten das Kronland zu vermehren. Der größte Vasall
Frankreichs war England. Seit Wilhelm der Eroberer 1066 König von
England geworden, war die Normandie samt der Bretagne mit England
vereint. Und als Ludwig VII., vom zweiten Kreuzzug heimkehrend,
seine ungetreue Gemahlin Eleonore, eine geborene Herzogin von Aqui¬
tanien, verstieß und diese den Herzog Heinrich von Anjou heiratete,
der 1154 König von England wurde, fiel das Erbe Eleonores, Poitou,
Auvergne, Limousin, Perigord, Saintonge, Euyenne und Gascogne,
ebenfalls an England, so daß nun der größte Teil des westlichen Frankreichs
unter Englands Herrschaft stand.
Borblick: Das Lehnsverhältnis des Königs von England zu dem König von
Frankreich war unnatürlich: naturgemäß mußte England danach streben, dieses
Lehnsverhältnis abzuschütteln und eine souveräne Herrschaft in seinen franzö¬
sischen Gebieten aufzurichten; andererseits mußte Frankreichs Bestreben dahin
gehen, die englischen Gebiete zu unmittelbaren Kronländern zu machen; es war
also eine politische Notwendigkeit, daß beide Mächte in ihren Bestrebungen auf¬
einanderstoßen und einen Kampf auf Leben und Tod — denn das bedeutete es
wenigstens für Frankreich — um die Herrschaft in diesen Gebieten führen mußten.
Philipp I I. August von Frankreich begann diesen Krieg; in der
Schlacht bei Bouvines (1215) schlug er den mit dem deutschen Könige
Otto IV. verbündeten Johann (ohne Land) von England und vereinte
das gesamte englische Gebiet außer Euyenne und Gascogne mit seinem
Kronlande. 1229 gelang auch die Vereinigung der Provence, die Graf
Raimund von Toulouse beherrschte, mit Frankreich.
War so die Macht des Königtums gestärkt, so konnte es sich jetzt
den Aufgaben der inneren Politik zuwenden. Besondere Gunst erwiesen
die Capetinger den Städten, sorgten für Befestigung und Verschönerung
derselben, legten Wege und Straßen an, förderten Handel und Gewerbe
und waren eifrig bemüht, die fremden Kaufleute auf die französischen
Märkte zu ziehen. Sie befreiten die Städte von drückenden Lasten, sorgten
für taugliche Stadträte, für eine geordnete städtische Finanzverwaltung,
ordneten das Münzwesen und traten mit unnachsichtlicher Strenge gegen
das Fehdewesen auf.
Der Kirche gegenüber mußten die Capetinger die Unabhängigkeit
bet Krone zu wahren, und sie wehrten erfolgreich der übermäßigen An¬
häufung von Grundbesitz in der „toten Hand".
Philipp I V., der Schöne, geriet mit dem Papst in Streit. Er
hatte einen Krieg mit England begonnen, um diesem die letzten Besitzungen